Grüne: Öffentlicher Bereich erfüllt Behinderteneinstellungspflicht sehr unterschiedlich

„Die Beantwortungen der jährlich von uns Grünen gestellten Serienanfrage zur Erfüllung der Behinderteneinstellungspflicht durch den öffentlichen Bereich brachte leider das gewohnte Bild“, kritisiert Helene Jarmer, Behindertensprecherin der Grünen.
Während die Gebietskrankenkassen die Behinderteneinstellungspflicht übererfüllen, gibt es bei der Sozialversicherungsanstalt der gewerblichen Wirtschaft noch immer ein Minus von 39,3 Prozent. Bei den Arbeiterkammern wird mit Ausnahme der Arbeiterkammer Vorarlberg die Behinderteneinstellungspflicht übererfüllt. Bei den Wirtschaftskammern zeigt sich ein umgekehrtes Bild. Lediglich die Wirtschaftskammer Kärnten stellt mehr Menschen mit Behinderungen ein, als sie laut Pflichtzahl müsste. Negative Spitzenreiter sind die Wirtschaftskammer Tirol mit 60 Prozent Minus und die Wirtschaftskammer Wien mit 53,3 Prozent Minus.
„Was für ein Bild wird Betrieben damit vermittelt? Es ist kein Anreiz für Betriebe, Menschen mit Behinderungen einzustellen, wenn deren gesetzliche Vertretungen mit derart schlechtem Beispiel vorangehen“, sagt Jarmer. „Dass die österreichische Ärztekammer bereits seit Jahren die Behinderteneinstellungspflicht zu 100 Prozent nicht erfüllt, ist ebenfalls zu verurteilen.“
Bei den Bundesländern gibt es seit längerem ein Ost-West-Gefälle. Die drei Bundesländer Salzburg, Tirol und Vorarlberg sind bei der Behinderteneinstellungspflicht noch immer säumig. Das Bundeskanzleramt berichtete gestern dem Ministerrat, dass der Bund mit Stichtag 1. April um 1,15 Prozent mehr Menschen mit Behinderung beschäftigt als ein halbes Jahr davor.
„Das ist eine erfreuliche Nachricht, jede einzelne besetzte Stelle ist ein Gewinn. Erfahrungsgemäß erfüllen aber die Ministerien die Behinderteneinstellungspflicht sehr unterschiedlich, wir werden dazu noch eine parlamentarische Anfrage einbringen“, kündigt die Grüne an.