Grüne: Beseitigungs- und Unterlassungsanspruch muss ins Gesetz
Ein heute vom Klagsverband bekannt gemachter Fall eines Rollstuhlfahrers aus Oberösterreich zeigt die Schwächen des Behindertengleichstellungsgesetzes auf.
Der Mann kaufte in einer Wohnanlage eine Wohnung, die barrierefrei gestaltet wurde. Er konnte jedoch nicht ein seine Wohnung einziehen, da er gar nicht in das Haus hineinkommt. Auch der Treppenlift in den Keller und der Garten sind nicht für ihn nicht benutzbar. Eine Klage nach dem Behindertengleichstellungsgesetz brachte ihm 2.000 Euro Schadenersatz.
„Die derzeit bestehende Schadenersatzlösung im Behindertengleichstellungsgesetz führt weder zu einer Verbesserung der Situation von Menschen mit Behinderung, noch zu einer raschen Herstellung von Barrierefreiheit im Sinne dieses Gesetzes“, sagt die Behindertensprecherin der Grünen, Helene Jarmer.
Bereits im März 2012 veröffentlichte das Sozialministerium den Bericht zur Evaluierung des Behindertengleichstellungsrechts. Es wurden eine sozialwissenschaftliche und eine rechtliche Evaluierung durchgeführt. Der Bericht umfasst eine Reihe von Handlungsempfehlungen. So wird neben Erleichterungen bei der Verbandsklage ganz klar die Einführung eines Beseitigungs- und Unterlassungsanspruchs empfohlen.
„Der derzeit unbefriedigende Zustand muss schleunigst geändert werden“, meint Jarmer und ergänzt: „Die generell sehr geringen Schadenersatzsummen nützen den Betroffenen gar nichts. Eine hervorragende Grundlage für die dringend fällige Novellierung des Bundesbehindertengleichstellungsgesetzes bietet der Evaluierungsbericht.“