Jarmer zu Vilimsky: Wahlrecht für Menschen mit Behinderung ist ein Menschenrecht

Der FPÖ-EU-Abgeordnete Harald Vilimsky stellt in einer Aussendung das Wahlrecht von ca. 60.000 Menschen mit Behinderung, die einen Sachwalter haben, in Frage.
„Dieser Personengruppe das Wahlrecht abzusprechen, widerspricht klar der UN-Behindertenrechtskonvention und stellt eine grobe Diskriminierung von Menschen mit Behinderung dar. Ich erwarte mir, dass sich Norbert Hofer, der ja Behindertensprecher der FPÖ ist, von Vilimskys Äußerungen distanziert“, sagt die Grüne Behindertensprecherin Helene Jarmer.
Die Teilhabe am politischen Leben ist in Artikel 29 der UN-Behindertenrechtskonvention geregelt. „Wichtig ist, dass die entsprechenden Maßnahmen, die im ‚Nationalen Aktionsplan Behinderung‘ festgelegt sind – wie etwa die Information über die Teilnahme an Wahlen in Leichter-Lesen-Version – endlich umgesetzt werden. Ebenso wichtig sind barrierefreie Wahllokale“, stellt Jarmer fest.
Die Grünen begrüßen das gerade in Begutachtung befindliche Erwachsenenschutzgesetz, das die bisherigen Sachwalterschaften in sogenannte „Systeme einer unterstützten Entscheidungsfindung“ umwandelt, und damit die Selbstbestimmung von Menschen mit Behinderung stärkt.