Grüne: Behindertenrechte müssen auch für Menschen mit Autismus gelten

Anlässlich des Internationalen Autismus-Tages am 2. April weisen die Grünen auf die noch immer existierende Stigmatisierung und Ausgrenzung von Menschen mit Autismus hin.
„Der Gesellschaft muss bewusst werden, was Menschen mit Autismus leisten können. Diese speziellen Begabungen sollten gefördert werden“, stellt die Behindertensprecherin der Grünen, Helene Jarmer, fest. „Behindertenrechte wie Barrierefreiheit und Inklusion müssen auch für Menschen mit der Diagnose Autismus gelten, für ein selbstbestimmtes Wohnen und Leben, aber auch im Bildungsbereich – vom Kindergarten bis zur Universität.“
Ein wichtiger Grundsatz der UN-Behindertenrechtskonvention besagt, dass Menschen mit Behinderungen die Möglichkeit bekommen sollen, aktiv an Entscheidungsprozessen über politische Konzepte und über Programme, die sie betreffen, mitzuwirken. „‘Nichts über uns ohne uns‘, dieser Grundsatz der Behindertenbewegung wurde in der UN-Behindertenrechtskonvention verankert und gilt selbstverständlich auch für Menschen mit Autismus“, sagt Jarmer. „Betroffene sind ExpertInnen in eigener Sache und wissen am besten, was sie brauchen.“