Jarolim/Königsberger-Ludwig: Diskriminierung von Menschen mit Behinderung entgegenwirken

Mit den Änderungen im Versicherungsrecht sollen, sagte SPÖ-Justizsprecher Johannes Jarolim heute, Mittwoch, "einige gravierenden Lücken" geschlossen werden.

Ulrike Königsberger-Ludwig
Parlament

Mit der Reform soll sichergestellt werden, dass in Versicherungsverträgen künftig keine Diskriminierungen zwischen Männern und Frauen sowie von Menschen mit Behinderungen stattfinden.

SPÖ-Bereichssprecherin für Menschen mit Behinderung Ulrike Königsberger-Ludwig begrüßt die Gesetzesänderung, welche die Diskriminierung im Versicherungsbereich beendet, als wichtigen Schritt. „Hier wurden besonders die Anregungen der Behindertenorganisationen im Zuge des Begutachtungsverfahrens berücksichtigt. Und das war gut“, so Königsberger-Ludwig. Außerdem werde ein Pilotprojekt im Bereich der Sachwalterschaft gestartet und Änderungen beim Paragraf 29b zu Regelungen bezüglich Parkausweise sollen dazu führen, Missbrauch zu verhindern und die Ausstellung für Berechtigte zu vereinfachen.

Der SPÖ-Justizsprecher erinnert daran, dass der Abschluss oder Weiterbestand eines Versicherungsvertrages nicht aufgrund einer Behinderung der Versicherungsnehmerinnen und -nehmer abgelehnt werden darf. Auch die Kündigung oder die Verordnung einer höheren Prämie aufgrund einer Behinderung ist untersagt. „Das ist ein wesentlicher Punkt, um Diskriminierungen tatsächlich zu entgegenzuwirken“, betonte Jarolim.

Weiters wird im Bundesgleichstellungsgesetz eine Verbandsklagebefugnis der Österreichischen Arbeitsgemeinschaft für Rehabilitation, des Behindertenanwalts und des Klagsverband zur Durchsetzung der Rechte von Diskriminierungsopfern verankert. „Das ist besonders wichtig für die betroffenen Menschen“, sagte Königsberger-Ludwig.

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