Jarolim/Maier: Sammelklagen und Musterprozesse – Schneller, einfacher, kostengünstiger zum Recht

Entwurf stellt rechtspolitischen Meilenstein im Konsumentenschutz

Cartoon Richter spricht Recht
unbekannt

„Unverständlich und nicht nachvollziehbar ist die Haltung der Wirtschaft, insbesondere von WKÖ und IV, die der im Regierungsprogramm vereinbarten gesetzlichen Einführung von Sammelklagen ablehnend gegenüberstehen. Wahrscheinlich zieht wieder einmal Klubobmann Schüssel hier seine Fäden. Basis für den Entwurf des Justizministeriums sind über zwei Jahre andauernde Arbeitsgruppen mit allen Interessensvertretungen, inklusive IV und WKÖ“, erklärten SPÖ-Justizsprecher Hannes Jarolim und SPÖ-Konsumentenschutzsprecher Johann Maier am Donnerstag in einer Pressekonferenz.

Der Entwurf des Justizministeriums, der die Einführung einer Gruppenklage und eines Musterverfahrens vorsieht, bringe wesentliche Erleichterungen beim Zugang zum Recht in Fällen, in denen viele Betroffene einen ähnlichen Schaden erlitten haben (man denke an WEB-Skandal oder Kaprun-Prozess) und stelle somit „einen rechtspolitischen Meilenstein im Konsumentenschutz dar“. Jetzt gebe es in Österreich keinen fairen Zugang zum Recht, insbesondere nicht gegenüber Unternehmen, die im
Massengeschäft tätig sind, so Maier.

Der SPÖ-Justizsprecher machte auf die Vorteile von Gruppenverfahren aufmerksam. So seien sie deutlich billiger als Verbandsklagen oder mehrere Einzelklagen, Anwalts- und Gerichtskosten werden gesetzlich begrenzt. So werde die Bemessungsgrundlage für Anwaltshonorare unabhängig vom tatsächlichen Streitwert bei zwei Mio. Euro gedeckelt. Weiters werde sichergestellt, dass gleiche Fälle nicht unterschiedlich entschieden werden.

Das Verfahren könne insgesamt schneller abgeschlossen werden – egal wie viele Kläger dem Gruppenverfahren beitreten, zur Klärung der Schuldfrage müsse nur ein einziges Beweisverfahren durchgeführt werden. Eine Art Sammelklage sei jetzt schon möglich, allerdings nur über den komplizierten Umweg der „Verbandsklage“, das bedeute, dass alle am Verfahren Beteiligten ihre Schadenersatzansprüche dauerhaft an einen Klagsverband abtreten (z.B.: VKI), der die Forderungen dann gesammelt
bei Gericht einklagt. „Gruppenklagen sind daher ein großer Fortschritt für die Rechtssicherheit der Betroffenen“, so Jarolim.

Die Musterklage ziele dagegen eher auf die Klärung von Rechtsfragen ab. Dieses stehe nur den im Konsumentenschutzgesetz genannten Verbänden offen. „Mit einem Musterprozess können bei Vorliegen gleichartiger Tat- oder Rechtsfragen, eine Vielzahl von Ansprüchen kostengünstig und schnell gerichtlich geklärt werden, wobei der Anspruch nur einmal geklagt werden muss. Andere Personen können sich dem Musterverfahren anschließen, damit werden Ansprüche von Geschädigten durch die Hemmung von Verjährungs- bzw. Verfallsfristen bis zur Erledigung des Musterverfahrens aufrechterhalten“, erklärte SPÖ-Konsumentenschutzsprecher Johann Maier.

Entgegen den Einwänden der Kritiker sei keine „Amerikanisierung“ und Klagsflut des österreichischen Rechtssystems zu erwarten, so Jarolim. Im Falle einer Niederlage im Prozess müsse der Verlierer die Anwaltskosten des Siegers tragen. Erfolgsabhängige Anwaltshonorare, etwa in Form einer Gewinnbeteiligung, sind in Österreich ohnehin nicht zulässig. Die Kläger bei der österreichischen Gruppenklage müssen sich freiwillig und bewusst zur Teilnahme entscheiden, während bei der amerikanischen Sammelklage
alle Geschädigten automatisch mit einbezogen werden.

„Die Wirtschaft könnte sich damit auch vor schwarzen Schafen schützen, daher ist es nicht verständlich, warum man sich dagegen wehrt. Diese Ablehnung muss politisch motiviert sein“, so Jaromlim abschließend.

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