Jedes Land versucht halt, das Rad neu zu erfinden

"Man hat das Gefühl, wenn man die österreichische Situation anschaut, dass jedes Land versucht hat, das Rad neu zu erfinden und eine neue Regelung für sich selbst gefunden hat", analysiert Mag. Bernadette Feuerstein (SLIÖ).

Mag. Bernadette Feuerstein
BIZEPS/Eva Kosinar

„Wie ist die aktuelle Situation in Österreich? Es gibt viele Unterschiede, im Stundenausmaß, im Stundensatz“ zeigt die Referentin beim BIZEPS-Kongress zum Thema Persönliche Assistenz am 22. April 2010 in Wien auf und nennt weitere Unterschiede: Wer ist anspruchsberechtigt? Sind Selbstbehalte zu zahlen? Gibt es Anbieter oder muss ich es oder kann ich es mit dem Arbeitgebermodell organisieren? Gibt es Stundenkontingentierungen?

Richtlinie liegt seit 2004 vor

„Die Forderungen nach einem bundeseinheitlichen Assistenzgesetz werden von den Betroffenen schon lange gestellt„, erinnert Feuerstein und verweist auf die schon im Jahr 2004 veröffentlichten „Richtlinien für eine beispielhafte nationale Gesetzgebung für Persönliche Assistenz“. (Version: englisch / deutsch)

Sie erwähnt einige Anforderungen und zeigt damit den indirekt den Handlungsbedarf für die Bundesländer detailliert auf. „Der Anspruch soll allein dadurch begründet werden, dass eine Person auf Assistenz in den verschiedenen Bereichen des Lebens angewiesen ist. Es darf weder die Diagnose, noch das Alter, noch die Frage der Berufstätigkeit, -fähigkeit, sozialversicherungsrechtliche oder sonstige Voraussetzungen dürfen nicht darüber entscheiden, ob Assistenz gewährt wird oder nicht“, betont sie und ergänzt: „Auch Anträge von Personen, die, aus welchen Gründen auch immer, nicht in der Lage sind, die Persönliche Assistenz eigenständig und alleine zu organisieren und zu verwalten, müssen Zugang zu Assistenz bekommen.“

Geldleistungen versus Sachleistungen

Abschließend geht Feuerstein auch auf die immer wieder auftauchende Diskussion um Sachleistungen ein und erteilt den Plänen eine klare Absage: „Direkte Zahlungen sind für die Selbstbestimmung wirklich unverzichtbar und jegliche Sachleistung verringert die Wahlmöglichkeit oder nimmt die Wahlmöglichkeit weg.“

Unterschiedliche Situationen in den Bundesländern
SprecherIn: Mag. Bernadette Feuerstein (SLIÖ)
Audioquelle: BIZEPS

Ich bin der Meinung, dass die unterschiedlichen, politischen und ökonomischen Situation und auch das unterschiedlich Verhandlungsgeschick – vielleicht der Betroffenen – zu diesen willkürlichen Ergebnissen geführt hat, aber diese unterschiedlichen Situationen in den einzelnen Ländern dürfen nicht entscheidend sein für die Existenz der Betroffenen.

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