Jetzt reicht´s: Gleichstellungsgesetz jetzt!

Menschen mit Behinderungen werden in Österreich noch immer diskriminiert!

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Ein Vorfall, der sich in der vergangenen Woche in der Steiermark zugetragen hat, zeigt deutlich, dass bestehende gesetzliche Bestimmungen nicht ausreichen: Der Wirt eines Gasthauses komplimentierte eine KlientInnengruppe des Vereins „Alpha Nova“ mit ihrem Betreuer trotz Voranmeldung wieder aus seinem Lokal, denn, so die lapidare Begründung: Die behinderten Gäste seien hier nicht erwünscht. Am Nachmittag hätte man noch kommen können, am Abend aber würden sich die Gäste durch die behinderten Menschen gestört fühlen.

Dieser Vorfall stellt nicht nur einen klassischen Diskriminierungsfall nach Art. VII BV-G „Niemand darf aufgrund seiner Behinderung diskriminiert werden“ dar, es ist auch gemäß „Einführungsgesetz zu den Verwaltungsstrafgesetzen (EGVG) 1991“ die Handlungsweise des Wirtes untersagt und sogar mit einer Geldstrafe bedroht.

In schweren Fällen bzw. bei Wiederholung sieht die Gewerbeordnung (GewO) 1994 auch den Entzug der Gewerbeberechtigung vor. Was jedoch legistisch noch immer „auf der Strecke“ bleibt, ist die Parteienstellung derjenigen, die aufgrund erfolgter Diskriminierung auf der Strecke bleiben und ohne entsprechende Lobby keine Chance auf Gleichbehandlung haben.

In Graz ist ein ähnlicher Diskriminierungsfall (Rausschmiss einer behinderten Frau aus einer Sauna) trotz Klage seit Monaten ohne Entscheidung der Behörden.

Dr. Klaus Voget, Präsident der ÖAR, zählt auf, warum ein Gleichstellungsgesetz unabdingbar ist: „Wir befinden uns genau ein Jahr vor dem Europäischen Jahr behinderter Menschen, das von der EU für 2003 ausgerufen wurde. Noch immer dürfen behinderte Kinder in Österreich nicht die Schule ihrer Wahl besuchen, noch immer verwehren Stufen körperbehinderten Menschen die Benutzung von Bahn und Bus oder den Eingang in öffentliche Gebäude. Beispiele wie diese lassen sich unendlich fortsetzen!“

„Zentrales Problem aber ist und bleibt“, so Voget abschließend, „die Barriere in den Köpfen, die verhindert, dass behinderte Menschen in Österreich gleichberechtigt leben können.“

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