In Deutschland leben rund 600.000 Menschen mit Behinderung unter 60 Jahren mit ambulanter Versorgung selbstbestimmt zuhause.
Die Aktion Mensch weist darauf hin, dass sie aufgrund ihrer Behinderung und/oder Erkrankung ebenfalls zur Hochrisikogruppe gerechnet werden und deshalb bei der Corona-Impfung nicht vergessen werden dürfen.
Dazu gehören nach Informationen der Aktion Mensch beispielsweise Menschen mit Muskelerkrankungen wie etwa spinaler Muskelatrophie. Viele von ihnen benötigten rund um die Uhr Assistenz sowie regelmäßige Therapien, die aufgrund der hohen Ansteckungsgefahr häufig nicht wahrgenommen werden könnten. Dies könne nicht nur zu einer Verschlechterung des Gesundheitszustands führen, sondern im schlimmsten Fall sogar zu einer Verkürzung des Lebens.
Aktuell schließe die Coronavirus-Impfverordnung gerade jüngere Menschen mit Behinderung in ambulanter Pflege bei der Priorisierung nicht mit ein. Bisher würden nur Menschen mit einer geistigen Behinderung, Trisomie 21 sowie ausgewählten chronischen Erkrankungen in der zweiten priorisierten Gruppe berücksichtigt, berichtet die Aktion Mensch.
„Viele Menschen mit Behinderung, ihre Familien und Assistent*innen befinden sich seit Beginn der Pandemiemaßnahmen im März 2020 in einem permanenten Lockdown und in strikter Isolation. Jeder Tag, den sie länger auf eine Impfung warten müssen, gefährdet ihr Leben“, sagt Christina Marx, Leiterin der Aufklärung bei der Aktion Mensch.
Eine Diskriminierung und Benachteiligung derer, die sich ihr Leben selbstbestimmt zuhause gestalten, ist nicht hinnehmbar. Die Coronavirus-Impfverordnung muss hier überarbeitet werden. Es gibt viele Risikogruppen – auch unter 60 Jahren.
Im Rahmen einer Regierungserklärung will sich Jens Spahn am 13. Jänner 2021 im deutschen Bundestag zur Impfstrategie äußern. Man darf also gespannt sein, ob der Minister auf die immer lauter werdenden Forderungen der Betroffenen und Verbände reagiert und Änderungen im Vorgehen vorantreibt.
Uninteressant
12.01.2021, 11:55
Die geplanten Verschärfungen im Universitätsgesetz sind Bizeps wohl keinen einzigen Artikel wert.
Klaudia Karoliny
14.01.2021, 13:57
Ich finde Ihren Kommentar entbehrlich. Wenn Ihnen das Thema Verschärfungen im Universitätsgesetz wichtig ist, dann verfassen Sie selbst dazu einen Artikel und veröffentlichen Sie ihn bei Bizeps oder sonstigen Plattformen. Ich wäre interessiert daran.