Justiz-Doppelbudget: Intensive Debatte über geplante Einsparungen

Bundesminister Moser im Budgetausschuss zu den Bundesvoranschlägen 2018-2019 für Verfassung, Reformen, Deregulierung und Justiz

Sitzungssaal Parlament Ausweichquartier in der Hofburg
BIZEPS

Der Budgetausschuss diskutierte heute mit Justizminister Josef Moser den geplanten Einsatz der Mittel für sein Ressort. Für Diskussionen sorgte schon im Vorfeld, dass in den Detailbudgets eine Reduktion von Planstellen bei den Gerichten sowie weitere Einsparungen im Justizbudget vorgesehen sind.

Moser kündigte heute dazu einerseits Maßnahmen zur Finanzierung aus Rücklagen an, etwa im Bereich der Gerichtspraktika. Für das Bundesverwaltungsgericht verwies er auf die Möglichkeit des Einsatzes von Leiharbeitskräften beim Verwaltungspersonal, wenn im Jahr 2019 befristete Stellen für Asylverfahren nicht mehr nachbesetzt werden.

Dem Bundesministerium für Verfassung, Reformen, Deregulierung und Justiz sollen laut Budgetentwurf im Jahr 2018 rund 1,58 Mrd. € und im Jahr 2019 rund 1,6 Mrd. € zur Verfügung stehen.

Moser: Planstellen über Stand werden rückgeführt, ergänzend Finanzierungen aus Rücklagen und Einsatz von Leiharbeit

Bundesminister Josef Moser zufolge geht es bei den diskutierten Einsparungen von Planstellen nicht um Reduktionen, sondern um Rückführungen und Nicht-Weiterführungen von Nachbesetzungen hinsichtlich Teilzeitkräften und Karenzierungen. 2018 und 2019 sollen jedenfalls keine Stellen von Richtern und Staatsanwälten eingespart werden, so Moser.

Durch Nachbesetzungen von Teilzeitlücken und von Karenzierungen sei es zu 42 Planstellen über Stand gekommen, deren Weiterführung eine Aufstockung bedeuten würde. Für das Bundesverwaltungsgericht verwies er auf die Möglichkeit des Einsatzes von Leiharbeitskräften beim Verwaltungspersonal, wenn im Jahr 2019 befristete Stellen für Asylverfahren nicht mehr nachbesetzt werden.

In gewissen Bereichen sieht Moser aber sehr wohl Mehraufwand, der abzudecken sei. Hier werde noch eine Diskussion über Planstellen zu führen sein.

Moser erachtet zum Teil eine Finanzierung aus Rücklagen etwa für Gerichtspraktika, aber auch hinsichtlich der Umsetzung des Erwachsenenschutzgesetzes, sowie für Baumaßnahmen – Stichwort Jugendkompetenzzentrum Gerasdorf – für nötig. Diese seien im Budget nicht enthalten, und würden sich somit 2018 auch massiv reduzieren. Es sei davon auszugehen, dass 2019 Rücklagen nicht mehr vorhanden sein werden, so Moser.

Erkundigt hatten sich nach der Planstellensituation etwa Peter Wittmann und Johannes Jarolim (beide SPÖ). Letzterer setzt Hoffnungen auf ein angekündigtes Gespräch der StandesvertreterInnen mit Vizekanzler Heinz-Christian Strache und dem Justizminister am Donnerstag.

Stephanie Krisper (NEOS) und Peter Wittmann sprachen in diesem Zusammenhang die Gerichtsgebühren an. Wittmann warf auf, dass die Rechtsprechung am meisten verdiene, aber zugleich durch Einsparungen unter die Räder komme. Krisper interessierte, welche Maßnahmen zur Senkung der Gebührenlast geplant seien.

Hier sei bei einer etwaigen Senkung der Gebühren jedenfalls die erforderliche Querfinanzierung zu beachten, betonte Bundesminister Moser. Es gebe zwar Überlegungen in Richtung Senkung, aber der Ausfall müsse gedeckt werden. Etwa das Geld aus Kartellbußen, das nunmehr dem allgemeinen Haushalt zufließe, fehle der Justiz. Moser teilt auch die Einschätzung des Budgetdienstes des Parlaments, der etwa darauf verweist, dass zur „Gebührenbremse“ der Regierung hier konkrete Reformen noch offen seien.

Digitalisierung: Auch EDV der Justiz am Einsparungspfad

Mit fünf bereits früher angekündigten Planstellen für die Staatsanwaltschaft für Hassdelikte, nach denen sich Petra Bayr (SPÖ) erkundigte, sei derzeit nicht zu rechnen, sagte Bundesminister Moser. Er nehme aber durchaus die neuen Herausforderungen im Internet oder auch beim Thema Cyberkriminalität wahr.

Kritik kam etwa von Johannes Jarolim (SPÖ) und Alfred Noll (PILZ) an Einsparungen im Bereich der EDV. Moser verwies hier auf eine Zusage des Finanzministers für eine zusätzliche Finanzierung von Digitalisierungsprojekten. Man sei hier auf einem außerordentlich hohen Stand, er unternehme hier alles, dass in Weiterentwicklung investiert werde, um einen Rückfall zu vermeiden.

Auch die von Christian Ragger (FPÖ) angesprochene Transparenz, etwa Digitalisierung des Bürgerservice, brauche finanzielle Bedeckung. Ein laufendes Projekt sei etwa die digitale Unternehmensgründung, die Philipp Schrangl (FPÖ) thematisierte.

Umsetzung des Erwachsenenschutzgesetzes teils aus Rücklagen, Ausarbeitung der Reformpakete bereits fortgeschritten

Zum Erwachsenenschutzgesetz, nach dem sich Hermann Brückl (FPÖ) und Michaela Steinacker (ÖVP) erkundigten, werden inklusive Rücklagen für 2018 und 2019 die Auslagen gedeckt, erklärte der Justizminister. Dazu werde auch mit den Erwachsenenschutzvereinen verhandelt werden.

Budgetentwurf in Zahlen: Eingliederung, Planstellen in der Rechtsprechung und in Justizanstalten

Die für 2018 geplanten Auszahlungen im Budgetentwurf übersteigen den vorläufigen Erfolg für 2017 (1,51 Mrd. €) deutlich. Laut Vorlage ist dies unter anderem auf die Eingliederung des Verfassungsdiensts, der Datenschutzagenden und des Bundesverwaltungsgerichts im Jahr 2017 mit einer Auswirkung von 72,8 Mio. € zurückzuführen.

Aufgrund der Eingliederung erhöhte sich demnach auch die Anzahl der Planstellen im Jahr 2017 um 655 auf 12.022. Im Jahr 2018 soll die Zahl um insgesamt 54 Planstellen auf 12.076 weiter steigen. Verringern soll sich der Gesamtstand im Jahr 2019, und zwar um 176 auf 11.900 Planstellen. Im Jahr 2018 sind so zwar beispielsweise 100 zusätzliche Ausbildungsplanstellen im Bereich Justizanstalten und jeweils fünf in der Stabsstelle des Ministeriums und in der Datenschutzbehörde geplant. Bei den Gerichten sollen jedoch 80 Planstellen 2018 und 136 weitere 2019 wegfallen, vorrangig durch Einhaltung des vorgegebenen Einsparungspfades, ist den Erläuterungen der Detailbudgets zu entnehmen. 2019 ist zudem beim Bundesverwaltungsgericht eine Reduktion von 40 Planstellen vorgesehen. Es handelt sich demnach dabei um eine erste Rückführung von Stellen, die aufgrund der Flüchtlingskrise befristet zugewiesen wurden.

Darüber hinaus sind in den Bundesfinanzrahmen-Entwürfen 2018 – 2021 und 2019 – 2022 für die Justiz Einsparungen von 475 Stellen gegenüber 2017 geplant, erläutert der Budgetdienst des Parlaments in seiner Analyse.

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Ein Kommentar

  • Die Einsparungen sehe ich sehr skeptisch. Viele meiner KlientInnen brauchen ein gut funktionierendes Justizwesen. Ja, sie sind geradezu darauf angewiesen, da nur bei raschen Gerichtsentscheidungen in Pflegegeldverfahren, Pensionsverfahren etc. auch rasch auf die Bedürfnisse der Pflegebedürftigen und deren Angehörigen reagiert werden kann. Es ist diesen Menschen nicht zumutbar ewig auf diese so wichtigen Entscheidungen zu warten. Die Konsequenzen bei schleppenden Pflegegeldverfahren zum Beispiel wären mangelnde finanzielle Ressourcen der Betroffenen, die diese dringend für die Pflege benötigen. Rechtsunsicherheit und weitere Verunsicherung wären die Folgen. Zudem knüpfen zahlreiche rechtliche Konsequenzen an bestimmte Pflegeeinstufungen (z.B.:kostenl. Selbstversicherung in der Pensionsversicherung für nahe Angehörige ab Stufe 3). Eine funktionierende Justiz ist kein Accsessoire, dass man beliebig austauscht sondern Grundvoraussetzung für ein demokratisches Zusammenleben!