Justizminister Brandstetter: Bevölkerung bestätigt eingeschlagenen Weg der Sachwalterreform

In der kürzlich veröffentlichten Studie „Vertrauen in die österreichische Justiz 2016“ ist auch abgefragt worden, ob die Reformbestrebungen im Bereich des Sachwalterrechts in die richtige Richtung gehen.

Wolfgang Brandstetter
BMJ / Christian Jungwirth

Die Ergebnisse zeigen, dass die geplante Reform auf eine überwältigende Zustimmung stößt. 76 Prozent der Befragten halten es für richtig, dass das bestehende Sachwalterrecht geändert wird.

„Es freut mich, dass eine so breite Mehrheit der Österreicherinnen und Österreicher diesem großen Reformprojekt positiv gegenübersteht. Das bestehende Sachwalterrecht ist rund 30 Jahre alt und entspricht in vielen Bereichen den heutigen Anforderungen nicht mehr. Um den gesellschaftlichen Entwicklungen – wie beispielsweise der steigenden Lebenserwartung oder der zunehmenden Komplexität des Geschäftsverkehrs – gerecht zu werden, haben wir den Erwachsenenschutz komplett neu gedacht“, so Justizminister Wolfgang Brandstetter.

Das vor zwei Wochen in die Begutachtung geschickte Erwachsenenschutzgesetz wird auf insgesamt vier Säulen der Vertretung aufgebaut: die Vorsorgevollmacht, die gewählte, die gesetzliche und die gerichtliche Erwachsenenvertretung.

Für jede individuelle Situation soll so die bestmögliche Lösung gefunden werden, damit den Betroffenen so lange wie möglich ein selbstbestimmtes Handeln ermöglicht wird. Außerdem wird der Sachwalter zum Erwachsenenvertreter und entspricht somit auch der internationalen Terminologie, die vom Erwachsenenschutz spricht.

„Unser Ziel ist es, dass Sachwalterschaften nur mehr in Fällen zum Einsatz kommen, in denen sie unbedingt erforderlich sind. Bei unseren Reformbemühungen stellen wir die Autonomie, Selbstbestimmung und Entscheidungshilfe für die Betroffenen in den Mittelpunkt“, so Bundesminister Brandstetter abschließend.

Die Begutachtungsfrist des Erwachsenenschutzgesetzes ist bis 12. September 2016 angesetzt, in Kraft treten sollen die Neuerungen am 1. Juli 2018.

Die Studie „Vertrauen in die österreichische Justiz 2016“ steht als Download zur Verfügung.

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