Justizminister Brandstetter erfreut über Reformen

Erwachsenenschutzgesetz im Justizausschuss am 14. März 2017 mit großer Mehrheit beschlossen

Wolfgang Brandstetter
BMJ / Christian Jungwirth

„Das heute im Justizausschuss beschlossene Erwachsenenschutzgesetz stellt Autonomie, Selbstbestimmung und Entscheidungshilfe für die Betroffenen in den Mittelpunkt“, erklärt Brandstetter zufrieden. Erfreut zeigt sich der Justizminister auch darüber, dass die Finanzierung des Vorhabens, wie bereits mehrfach versichert, gewährleistet ist.

Mit dem Erwachsenenschutzgesetz wird das 30 Jahre alte Sachwalterrecht ersetzt und an die heutigen Anforderungen angepasst. Der Sachwalter wird zum gerichtlichen Erwachsenenvertreter und der Erwachsenenschutz auf insgesamt vier Säulen aufgebaut: Die Vorsorgevollmacht, die gewählte, die gesetzliche und die gerichtliche Erwachsenenvertretung.

„Die Reform zielt darauf ab, Sachwalterschaften alten Stils, so weit wie möglich zu vermeiden und die Selbstbestimmung betroffener Personen zu wahren. Künftig wird man sich individuell mit den Betroffenen auseinandersetzen müssen“, so Justizminister Wolfgang Brandstetter.

Zudem sieht das Reformkonzept die Aufwertung von Erwachsenenschutzvereinen und ein verpflichtendes Clearing vor, um abzuklären, ob eine gerichtliche Erwachsenenvertretung wirklich notwendig ist oder nicht. Ebenso werden die Familien der Betroffenen stärker eingebunden und so die Rechte von Angehörigen gestärkt.

Neben dem Erwachsenenschutzgesetz wurden im heutigen Justizausschuss auch das Kartell- und Wettbewerbsrechts-Änderungsgesetz, das Gerichtsorganisationsgesetz, das Pauschalreisegesetz sowie das BRIS-Umsetzungsgesetz, für die Verknüpfung von Zentral-, Handels- und Gesellschaftsregistern, beschlossen.

„Ich freue mich, dass wir diese wichtigen Reformen auf den Weg bringen konnten. Die breite Zustimmung im Ausschuss zeigt, dass wir mit unserer konsequenten und hartnäckigen Sachpolitik richtig liegen“, so der Justizminister abschließend.

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