Justizministerin Zadićs Gesetzesentwurf stößt auf Kritik des Österreichischen Behindertenrats

Der Österreichische Behindertenrat (ÖBR) ruft auf zur Änderung: Gesetzesentwurf muss barrierefreie Videoverhandlungen gewährleisten

Dunkle Wolken über dem Justizministerium
BIZEPS

Der Österreichische Behindertenrat (ÖBR) sieht in dem neuen Gesetzesentwurf, der Änderungen in einer Reihe von Gesetzen – einschließlich der Zivilprozessordnung, des Außerstreitgesetzes, des Unterbringungsgesetzes, des Heimaufenthaltsgesetzes, der Insolvenzordnung, der Exekutionsordnung und des Gerichtsorganisationsgesetzes – vornimmt, erhebliche Versäumnisse in Bezug auf die Barrierefreiheit.

Der Österreichische Behindertenrat hat in einer Stellungnahme vom 24. Mai 2023 den Gesetzesentwurf des Justizministeriums, das unter der Leitung von Ministerin Alma Zadić (GRÜNE) steht, kritisiert.

Videoverhandlungen müssen barrierefrei angeboten werden

Videokonferenz
Mohamed Hassan / Pixabay

Insbesondere kritisiert der Österreichische Behindertenrat die Regelungen zur barrierefreien Nutzung technischer Kommunikationsmittel zur Wort- und Bildübertragung. Der Behindertenrat betont, dass diese für Menschen mit Behinderungen zugänglich und nutzbar sein müssen, um sicherzustellen, dass sie nicht von der Möglichkeit einer „Videoverhandlung“ ausgeschlossen werden.

In den Erläuterungen des Gesetzesentwurfs ist zwar festgehalten, dass bei der Beteiligung von Personen mit besonderen Bedürfnissen zu klären ist, ob für sie ein barrierefreier Zugang zur Videotechnologie vorhanden ist, der Österreichische Behindertenrat betrachtet diesen Ansatz aber als mangelhaft. 

Es sollte nicht im Einzelfall geprüft werden, ob ein barrierefreier Zugang für die betroffene Person vorhanden ist, sondern es sollte gesetzlich vorgeschrieben sein, dass die Videotechnologie allgemein barrierefrei sein muss. Der Österreichische Behindertenrat verweist dabei auf die mit diesem Entwurf nicht berücksichtigten Vorgaben der UN-Konvention über die Rechte von Menschen mit Behinderungen (UN-BRK).

Darüber hinaus fordert der Österreichische Behindertenrat, dass ein neuer Paragraf in das Gerichtsorganisationsgesetz aufgenommen wird, der nähere Ausführungen über die Ausgestaltung der technischen Kommunikationsmittel zur Wort- und Bildübertragung enthält.

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Ein Kommentar

  • `Dank für den Einsatz des ÖBR!