Justizministerium sind Barrieren bekannt

Das Arbeits- und Sozialgericht (ASG) in Wien ist noch immer nicht barrierefrei, berichteten wir vor wenigen Tagen.

Arbeits- und Sozialgericht Wien
Frey, Mag. Volker

In einem Erlebnisbericht erzählte Pepo Meia, welche diskriminierenden Erlebnisse er bei einer Verhandlung in diesem Gericht gemacht hatte. Um die Vorfälle öffentlich zu machen, wandte er sich auch an die Volksanwaltschaft.

Aus der nun vorliegenden Reaktion der Volksanwältin Dr. Gertrude Brinek (VB-BD-J/0389-B/1/2010) ist zu entnehmen, dass in einer Stellungnahme des Justizministierums bestätigt wird, dass das ASG „nur teilweise rollstuhltauglich erschlossen ist“. Laut dem Ministerium sei eine „vollständige bauliche Barrierefreiheit mit vertretbarem Aufwand nicht herstellbar“.

Kein Geld vorhanden?

„Das Bundesministerium für Justiz hat daher eine Übersiedlung in ein anderes geeignetes Gebäude erwogen. Allerdings hat das Bundesministerium für Finanzen aus haushalterischen Gründen die erforderliche Zustimmung zum Abschluss eines Mietvertrages nicht erteilt“, schreibt die Volksanwältin dem Beschwerdeführer und ergänzt: „In der Folge wurde der Präsident des Oberlandesgerichts Wien um Prüfung der baulichen und rechtlichen Voraussetzungen für Maßnahmen zur Verbesserung der Situation im Altbestand ersucht.“

Konzept liegt vor

„Mit Bericht vom 21. Mai 2010 legte der Präsident des Oberlandesgerichts Wien ein Konzept zur Adaptierung wenigstens einiger barrierefrei zugänglicher, bisher anderweitig genutzter Räume des ASG Wien zwecks künftiger Verwendung als Verhandlungssäle vor, welches vom Bundesministerium für Justiz mit Schreiben vom 28. Mai 2010 genehmigt wurde“, teilt die Volksanwaltschaft schriftlich weiters mit.

Bevor allerdings eine Umsetzung der geplanten Maßnahmen anläuft, muss noch die „Zustimmung der Vermieterin und die baubehördliche Bewilligung“ einlangen. „Die Baumaßnahmen selbst werden nur einige Wochen in Anspruch nehmen“, heißt es abschließend im Schreiben.

Die Volksanwaltschaft plant diesen Fall in den Bericht an den Nationalrat aufzunehmen, teilte die Volksanwältin mit.

Warum schläft das Justizministerium?

Folgende Frage wäre in diesem Bericht der Volksanwaltschaft auch aufzuwerfen: Warum wurden wichtige und innerhalb von wenigen Wochen erledigbare Verbesserungsmaßnahmen 4,5 Jahre nach Inkrafttreten des Behindertengleichstellungsgesetzes vom Justizministerium immer noch nicht durchgeführt?

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