Kärnten: Die SPÖ und die ÖVP präsentieren ihr Regierungsprogramm 2023 bis 2028

Die Kärntner Regierungsparteien präsentierten am 5. April 2023 ihr neues Regierungsprogramm unter dem Titel „Zukunft Kärnten 28 - die Nachhaltigkeitskoalition“. BIZEPS hat sich das Regierungsprogramm unter dem Blickwinkel Maßnahmen, die Menschen mit Behinderungen betreffen, angeschaut.

Zukunft Kärnten 2023-2028
Land Kärnten

Bei der Präsentation des Regierungsprogrammes am 5. April 2023 stellte man klar, dass die Regierung das Thema Nachhaltigkeit in den Mittelpunkt stellt.

„Nachhaltigkeit ist nicht einfach nur ein Schlagwort oder eine Überschrift. Dieser Anspruch durchzieht unser gemeinsames Programm und soll in den nächsten Jahren gelebt werden“, so Landesrat Martin Gruber (ÖVP).

Das Regierungsprogramm hat sieben Kapitel und 300 Handlungsfelder, denen die 17 Nachhaltigkeitsziele der Vereinten Nationen zugrunde gelegt werden.

Die 7 Kapitel behandeln Themen wie Wirtschaft, Arbeit, Tourismus und Industrie, Pflege, Gesundheit und gesellschaftliche Teilhabe, Klimaschutz und Energie, Bildung, Forschung und Entwicklung, Digitalisierung oder Kultur, Freizeit und Sport.

Das Kärtner-Regierungsprogramm enthält unterschiedliche Schwerpunkte.

Dazu gehört die Standortentwicklung des Landes, die Digitalisierung in allen Lebensbereichen, auch in Pflege und Gesundheit, die verstärkte Verwendung erneuerbarer Energien, der Fachkräftemangel auf dem Arbeitsmarkt, eine Offensive im Pflege- und Gesundheitsbereich sowie neue Klimastrategien. Relativ häufig kommt man auch auf Menschen mit Behinderung zu sprechen.

Was ist interessant für Menschen mit Behinderungen?

Themengebiete aus dem Bereich der Inklusion betreffen Arbeit, Wohnen, Pflege, Bildung, Freizeit oder öffentlichen Verkehr.

Leistbares Wohnen und neue Wohnkonzepte

Unter dem Punkt „Dynamisch in Standort und Wirtschaft, Arbeit, Tourismus und Industrie“ ist auch von leistbarem Wohnraum die Rede, in diesem Bereich werden Menschen mit Behinderung zum ersten Mal erwähnt. Man wolle leistbaren Wohnraum für Menschen mit ganz unterschiedlichen Lebensrealitäten zur Verfügung stellen.

Man spricht von „Starterwohnungen für Junge, Familienwohnungen sowie Wohnverbünde für Menschen mit Behinderungen und betreubare Einheiten für ältere Personen“. Soziale Begleitung, nachhaltige Bauweisen und Sanierungsmaßnahmen stünden im Fokus der Wohnbauförderung.

An einer anderen Stelle werden neue Wohnformen angesprochen, die das generationenübergreifende Zusammenleben unterstützen sollen. Externe Hilfs- und Betreuungsangebote sollen bei den neuen Wohnformen miteinbezogen werden.  

Ausbau von Tagesstätten und 24 -Stunden-Betreuung

Unter dem Kapitel „Solidarisch in Pflege, Gesundheit und gesellschaftlicher Teilhabe“ werden erneut Maßnahmen angesprochen, die Menschen mit Behinderungen betreffen.

Ein größerer Punkt in diesem Kapitel ist das Thema Pflege und Pflegeformen. Man wolle pflegende Angehörige entlasten. Geplant ist zu diesem Zweck ein intensivierter Ausbau der Tagesstätten mit innovativen Hol- und Bringdiensten, sowie ein weiterer Ausbau der (mehrstündigen) mobilen Dienste. An anderer Stelle spricht man sich für die Unterstützung von gemeinnützigen Pflegeheimen aus. Dabei möchte man vor allem auf regionale Angebote setzen.

Weiters sollen bestehende Sozialhilfeverbände mehr „kommunale Eigenverantwortung“ und „Lenkungskompetenz“ erhalten, um neue Angebote wie Tagesstätten und mobile Dienste schaffen zu können. Dem gegenüber möchte man aber auch die Pflege zu Hause stärken.

Die 24-Stunden-Betreuung soll attraktiver gemacht werden, indem es Menschen erleichtert wird, diese Form der Betreuung zu Hause in Anspruch zu nehmen. Man möchte die Pflegenahversorgung weiter ausbauen. „Die Vision ist, dass flächendeckend Zentren aufgebaut werden, in denen die Pflege-Nahversorgung mit ihren Ehrenamtlichen und allen gemeindenahen Pflegedienstleistungen angeboten wird.“

An anderer will man die Deinstitutionalisierung vorantreiben, indem man innovative Wohnmodelle schafft, die Menschen mit Behinderungen ein selbstbestimmtes Leben ermöglichen.

Lohn statt Taschengeld

Im Regierungsprogramm spricht man sich für Inklusion am Arbeitsmarkt aus. Konkret heißt es: „Menschen mit Behinderung und/oder Benachteiligung sollen in den Arbeitsmarkt bestmöglich integriert werden, um durch eigenes Einkommen und sozialrechtliche Absicherung zu einem weitestgehend selbstbestimmten Leben zu finden“.

Unter dem Punkt „Lohn statt Taschengeld“ heißt es: Es „werden Konzepte der Anlehre und Beschäftigung modernisiert und forciert. Mit Initiativen, welche Menschen mit Behinderung in Kärnten ein Arbeitsleben mit pensions- und sozialrechtlichen Ansprüchen gewährleisten sollen.“

Gleichberechtigung in der Bildung

Im Bereich der Bildung möchte Kärnten „gleichberechtigte Chancen für alle“. Im Kapitel „Visionär – in Bildung, Forschung und Entwicklung“ ist von einem Bildungskonzept die Rede, in dem jedes Kind optimal und nach seinen Stärken auf das Leben vorbereitet werden soll. Die geplanten Maßnahmen schließen auch integrative Bildungsangebote mit ein. So soll z.B. ein Inklusionsleitfaden für Kärntens Bildungseinrichtungen erstellt werden.

Erwachsenenbildungseinrichtungen sollen einen zertifizierten Inklusionsbeauftragten bekommen, der sich für die Förderung einer barrierefreien Erwachsenenbildung einsetzt.

Barrierefreiheit in Tourismus, Kultur und Verkehr

Im Tourismus setzt man verstärkt auf barrierefreie Angebote, um eine landesweite barrierefreie Infrastruktur zu schaffen.

Im Kapitel „Vielfältig in Kultur, Sport und Freizeit“ ist davon die Rede, dass die Kunst barrierefrei, leistbar und inklusionsorientiert sein soll. So will man den barrierefreien Zugang zu allen Kultureinrichtungen fördern.

Im Bereich des öffentlichen Verkehrs möchte man die Barrieren im Schienen- und Busverkehr abbauen.

Landtagssitzungen und bei Pressekonferenzen des Landes sollen für gehörlose und hörbeeinträchtigte Personen in Gebärdensprache übersetzt werden.

Das komplette Kärtner-Regierungsprogramm ist auf als PDF auf der Internetseite Land Kärnten nachzulesen

Siehe auch: ORF

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