Der Entwurf des Kärntner Chancengleichheitsgesetzes hat zum Ziel, behinderte Menschen eine gleichberechtigte Teilhabe am gesellschaftlichen Leben zu gewährleisten und ihnen ein selbstbestimmtes Leben zu ermöglichen, berichtet der Klagsverband.
„Der Klagsverband begrüßt den Gesetz-Entwurf, insbesondere da er den langjährigen Forderungen von Behindertenorganisationen insbesondere der Selbstbestimmt Leben Bewegungen entspricht“, hält der Klagsverband.
Einige Details sollten präzisiert werden, doch grundsätzlich wird in der Klagsverband-Stellungnahme der Gesetzesentwurf begrüßt.
Erwähnt werden u.a. die Schaffung einer Anwaltschaft für Menschen mit Behinderung und die Voraussetzungen für ein rasches Verfahren zur Durchsetzung der Rechte.