Das Jahr 2003 ist zum Jahr der Menschen mit Behinderung ausgerufen worden.
Dies gebe Anlass zur Hoffnung, weil es zu einer wichtigen Bewußtseinsbildung komme, meinte dazu Soziallandesrätin Gabriele Schaunig-Kandut, die aber gleichzeitig betonte, dass ein Jahr viel zu wenig sei, um Menschen mit Beeinträchtigung jene Lebensformen zu ermöglichen, die ihnen zustünden.
Im Rahmen einer gemeinsamen Pressekonferenz mit Heiner Burgstaller, dem Leiter des „bfz – Sozialpädagogisches Zentrum des Landes Kärnten“ und Manfred Umschaden von der „Förder- und Beratungsstelle für autistisch beeinträchtigte Menschen“, nannte die Sozialreferentin deshalb in diesem Zusammenhang verschiedene Vorhaben, für deren Umsetzung zusätzliche Mittel in Höhe von fünf Mio. Euro benötigt würden.
Weiters kritisierte Schaunig-Kandut die Überwälzung von Aufgaben des Bundessozialamtes an die Länder, was allein in Kärnten Mehrkosten von 250.000 Euro pro Jahr bedeute.
Als geplante Vorhaben nannte Schaunig-Kandut die Sensibilisierung der Gesellschaft durch Veranstaltungen im Herbst 2003, die Architektenausschreibung für das Integrationsprojekt Brückl, den Aufbau von betreutem Wohnen für Menschen mit Beeinträchtigung, die Eröffnung von Tagesstätten in Hermagor, Völkermarkt und bei der „Lebenshilfe“ in Klagenfurt, den Umbau des Hemma-Hauses in Friesach als eigene Einrichtung der Behindertenhilfe sowie die laufende Aktualisierung der Broschüre „Wege finden“ für Eltern von Kindern mit Beeinträchtigung.
Weiters plant die Sozialreferentin die Einführung einer persönlichen Assistenz für Menschen mit Behinderung, die diese in die Lage versetzen soll, ihr Leben selbstbestimmt zu gestalten.
Außerdem forderte sie, dass im Sinne der Gleichbehandlung die Landesrechte Kärntens nach Bestimmungen durchforstet würden, die Menschen mit Beeinträchtigung benachteiligen.
Auch soll im Herbst d.J. die Erhebungsphase des „Bedarfs- und Entwicklungsplans“ Behindertenhilfe abgeschlossen werden. Bei der Planung gehe es darum, längerfristige Konzepte zu erstellen, damit Angebote für Menschen mit Beeinträchtigung ausreichend und rechtzeitig zur Verfügung stehen. Weiters wolle man gerechte „Normkosten“ für die Einrichtungen der Behindertenhilfe berechnen.
Um eine vergleichbare Qualität der einzelnen Anbieter zu gewährleisten, sei es nämlich notwendig, für gleiche Leistungen auch gleiche Finanzmittel zur Verfügung zu stellen, erläuterte Schaunig-Kandut.