Kärnten: Mehr Geld für behindertengerechtes Bauen

Mit höheren Zuschüssen will das Land überdies auch noch den so genannten "anpassbaren" Wohnbau stärker fördern.

Wappen Land Kärnten
Land Kärnten

Gute Nachrichten aus dem südlichsten Bundesland: Für behinderte und ältere Menschen treten per 1. April 2010 im Kärntner Wohnbauförderungsgesetz bedeutende Neuerungen in Kraft. Nebst einer stärkeren Förderung des ökologischen Bauens gibt es künftig für behindertengerechtes Bauen und Umbauen höhere Zuschüsse über die Wohnbauförderung.

Diese Maßnahme soll vor allem im gemeinnützigen Wohnbau mit größeren Zuschüssen für barrierefreies Bauen greifen. Gesetzlich verpflichtende Zuschüsse gibt es künftig bis maximal 12.000 Euro pro behindertem Familienmitglied.

Aber auch der anpassbare Wohnbau soll jetzt stärker gefördert werden. Mehr Förderung gibt es künftig dann, wenn Wohnungen so ausgestaltet werden, dass sie zu einem späteren Zeitpunkt mit minimalem Aufwand barrierefrei umgerüstet werden können.

Mit dieser Maßnahme soll vor allem auch dem Älterwerden in der Gesellschaft Rechnung getragen werden.

Hier beginnt der Werbebereich Hier endet der Werbebereich
Hier beginnt der Werbebereich Hier endet der Werbebereich