Kärnten: Neue Wege in der Behindertenbetreuung

LR Ragger setzt als erster Sozialreferent Österreichs UN-Behindertenrechtskonvention um - Regionale Inklusionszentren ab 2013/14 - Erstes Pilotprojekt im Bezirk Völkermarkt

Christian Ragger
FPÖ

„Für mich steht eine klare und vollständige Aufklärung rund um das Behindertenförderungszentrum in Klagenfurt im Vordergrund. Es ist mir wichtig, die Unsicherheit der Eltern zu nehmen und ihren Sorgen und Ängsten entgegenzuwirken. Wir wollen klar und deutlich darlegen, welchen Weg das Land Kärnten im Bereich der Behindertenförderung in Zukunft gehen wird. Kärnten wird das erste Bundesland sein, welches regionale, inklusive und dezentrale Bildungszentren im Sinne der UN-Konvention kreiert“, bekräftige heute, Mittwoch, Sozialreferent LR Christian Ragger im Rahmen einer Pressekonferenz gemeinsam mit Gerhild Hubmann, Leiterin der Schulabteilung.

Wenn man eine solche Bildungspolitik betreiben will – und nach der UN-Konvention muss – dann muss man die entsprechenden Ressourcen auch bereitstellen. Deshalb ist es wichtig, die Umsetzung der regionalen Inklusionszentren systemisch zu planen und schrittweise mit Beginn des Schuljahres 2013/14 zu verwirklichen.

Diese Neuorientierung ist nur dank der Offensive des Sozialreferenten in der Behindertenarbeit möglich. Es gibt jetzt fast in jedem Bezirk Einrichtungen, wo eine Anlehre, der Besuch einer Tages- oder Beschäftigungswerkstätte sowie die unterschiedlichsten Wohnformen ermöglicht werden.

Diese erweiterte dezentrale Infrastruktur versetzt Kärnten in die Lage, dass Menschen mit Behinderung wohnortnah ein adäquates Angebot zur Verfügung gestellt werden kann. Durch diese Schritte wird gewährleistet, dass das Leistungsangebot  für einen größeren Kreis an Personen zu Verfügung gestellt wird und nicht mehr als Privileg des bfz (Sozialpädagogisches Zentrum) gesehen werden kann.

Im ersten Schritt wird mit Beginn des Schuljahres 2012/2013 das erste Pilotprojekt im Bezirk Völkermarkt gestartet. An zwei Schulstandorten, die über die notwendigen räumlichen Ressourcen verfügen, wird je eine Kleinklasse (Gruppengröße 5-7 Schüler) angeschlossen. Es wird eine schulische Tagesbetreuung oder Hortbetreuung eingerichtet, sofern diese noch nicht vorhanden ist.

In jeder Kleinklasse wird ein/e Pädagoge/in und ein/e Diplom-Sozialbetreuer/in oder Fach-Sozialbetreuer/in zur Verfügung stehen. Bei der Nachmittagsbetreuung werden personell und räumlich dieselben Strukturen angeboten (Gruppengröße 5-7; Doppelbesetzung). Die erforderlichen therapeutischen Förderungen werden von einem mobilen therapeutischen Dienst abgedeckt werden.

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