Kampagne „Gleichstellung jetzt!“

Im Jahre 1997 wurde mit der Aufnahme der Antidiskriminierungsbestimmung plus Staatszielbestimmung in unserer Bundesverfassung die rechtliche Situation für behinderte Menschen auf eine neue Basis gestellt:

Gleichstellung jetzt!
BIZEPS

„Niemand darf wegen seiner Behinderung benachteiligt werden. Die Republik (Bund, Länder und Gemeinden) bekennt sich dazu, die Gleichbehandlung von behinderten und nichtbehinderten Menschen in allen Bereichen des täglichen Lebens zu gewährleisten.“

Um die bereits jetzt bestehenden Möglichkeiten umfassend auszuschöpfen, haben wir diese Kampagne gestartet.

Wir wollen mit ihr einen Schwerpunkt gegen Diskriminierung und Aussonderung setzen. Einerseits sollen Diskriminierungen aufgezeigt, andererseits diese juristisch bekämpft werden.

  • Wir werden die GesetzesübertreterInnen in einem ersten Schritt mit einer konkreten Bestandsaufnahme (Fotos, Abmessen, usw.) ermitteln.
  • Als zweiten Schritt wollen wir den GesetzesübertreterInnen mittels eines Schreibens auf diesen Umstand hinweisen und seine Abschaffung einfordern.
  • Der dritte Schritt wird dann – falls notwendig – eine ganz konkrete Klage sein.

Die Finanzierung der Kampagne soll durch Spenden erfolgen.

Ziel unserer Kampagne:

  • Bewußtmachen von Diskriminierungen
  • Aufzeigen der DiskriminiererInnen
  • Sensibilisierung aller Beteiligten
  • präventive Wirkung
  • juristische Bekämpfung
  • Beiseitigung der Diskriminierungen

Bereits erfolgte Schritte:
Eine umfangreiche Auflistung von Diskriminierungen findet sich auch in unserer Broschüre „Gleichstellung jetzt!“.

Auch im Rahmen der Arbeitsgruppen auf Bundesebenen (Bundeskanzleramt / Verfassungsdienst) und Landesebene (Land Wien) wurden von uns Diskriminierungen aufgezeigt und diskutiert.

Bereits seit längerer Zeit waren wir auf der Suche nach Diskriminierungsbeispielen, die sich für eine Klage eignen könnten.

Sehr viele Beispiele wurden von uns überprüft, ob sie sich für Klagen eignen.

Erfolge und Erfahrungen
Drei Diskriminierungen konnten reduziert bzw. gänzlich beseitigt werden. Es handelt sich dabei um ein Geschäft und zwei Restaurants in Wien, die jeweils neu errichtet wurden und nicht barrierefrei erreichbar waren.

Aktuell überlegen wir eine Klage gegen die Firma Nordsee wegen Verletzung der Wiener Bauordnung. Weiters sind Klagen wegen der Wiener Gemeindewahlordnung sowie der Beförderungsbedingungen der Wiener Linien im Planungsstadium.

Gemeinsam sind wir stark!
Wir bitten Sie, sich aktiv an unserer Kampagne „Gleichstellung jetzt !“ durch Zusendung von Diskriminierungsbeispiele bzw. durch finanzielle Unterstützen der Kampagne zu beteiligen.

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