Der oberste Gerichtshof von Quebec urteilte, dass Air Canada Passagiere mit Behinderungen diskriminiert, weil diese auch für ihre Assistenz ein Ticket bezahlen müssen. Das ist in Kanada verboten.
Jetzt gab es wieder eine Klage, weil sich Air Canada nicht an das Gesetz gehalten hat. Der oberste Gerichtshof von Quebec entschied, dass es für Air Canada keine unverhältnismäßige Belastung darstellt und gab dem Kläger recht.
Die Fluglinie muss das Geld für das extra Ticket zurückzahlen. Das Urteil kann hier auf Französisch nachgelesen werden.
Diese Entscheidung betrifft auch Passagiere, die aufgrund ihres Übergewichts behindert sind sowie Passagiere, die aufgrund ihres Übergewichts zwei Sitzplätze benötigen. Die genaue Regelung bei Air Canada kann man hier nachlesen.
One Person 1 Fare
Seit 2008 gibt es die sogenannte „1 Person 1 Fare“ Entscheidung des kanadischen Bundesberufungsgericht aufgrund des Canada Transportation Acts, die besagt, dass große Fluglinien auf innerkanadischen Flügen für eine Begleitperson nichts verlangen dürfen, wenn die behinderte Person diese benötigt.