Wir stellen behinderte KandidatInnen der Partei für die Nationalratswahl 2002 vor.
BIZEPS-INFO: Sind Sie bereit, in der nächsten Gesetzgebungsperiode ein Behindertengleichstellungsgesetz zu beschließen?
Mag. Günter Porta (SPÖ): Ja.
BIZEPS-INFO: Sind Sie bereit, einen Arbeitskreis im Bundeskanzleramt zur Erarbeitung eines Behindertengleichstellungsgesetzes einzusetzen?
Mag. Günter Porta (SPÖ): Ja.
BIZEPS-INFO: Sind Sie bereit, in der nächsten Gesetzgebungsperiode ein Assistenzsicherungsgesetz (sichert für schwerbehinderte Menschen die Kosten der Persönlichen Assistenz) zu beschließen?
Mag. Günter Porta (SPÖ): Prinzipiell ja, wobei aus meiner Sicht noch die Kosten zu erheben wären und eine Überlegung für die Bedeckung zu erfolgen hätte.
BIZEPS-INFO: Welche Schwerpunkte wollen Sie persönlich in der nächsten Gesetzgebungsperiode setzen?
Mag. Günter Porta (SPÖ): Ich setze mich sehr für Barierrefreiheit, insbesondere die Verhinderung und Beseitigung von baulichen Barierren ein. Dabei kämpfe ich schon seit längerem auf Landesebene, dass der § 3 der technischen Bauvorschriften aufgehoben bzw. abgeändert wird. Gem. diesem § 3 ist derzeit ein Aufzug bei mehrgeschossigen Bauvorhaben erst bei Gebäuden die mehr als das Erdgeschoss und 3 Obergeschosse aufweisen, das heißt erst ab dem 4. Stock zwingend notwendig. Dies steht aus meiner Sicht klar und Widerspruch zu der im Verfassungsrang verankerten Bestimmung, dass niemand aufgrund einer Behinderung in gesetzlichen Regelungen benachteiligt werden darf.
Deshalb kämpfe ich schon seit längerem für diese Abänderung der Bestimmung wobei mein Antrag, unterstützt vom Bautensprecher der SPÖ Tirol, Ing. Leiter, der gleichzeitig technischer Direktor einer der größten öffentlichen Bauträger in Tirol, und zwar der „Neuen Heimat“ ist, dahingehend formuliert ist, dass künftighin ein Aufzug ab E+2 und anschließend folgend ab E+1 zwingend erforderlich ist. Paralell dazu wurde über meine Initiative ein Antrag hinsichtlich der Wohnbauförderungsrichtlinien eingebracht, demgemäß eine Aufzugsanlage ab sofort gestaffelt gefördert werden soll, wenn diese unterhalb der derzeit gesetzlichen Bestimmugn (E+4) eingebaut wird.
Gleichzeitig soll diese Aufzugsanlage auch bei der Berechnung der angemessenen Gesamtbaukosten bei einem Bauvorhaben oder auch derzeit gesetzlich noch nicht notwendig ist, nicht berücksichtigt werden, ansonsten diese Kosten auf andere Weise eingespart werden müssten (z. B. der Qualität des Bauvorhabens).
Darüber hinaus habe ich bei einer Wahlveranstaltung, bei welcher unser Parteivorsitzender, Dr. Gusenbauer, in Innsbruck war den Präsidenten des freien Wirtschaftsverbandes, Herrn Dr. Rene Alfons Haiden, und ihn davon überzeugen können, dass dringender Handlungsbedarf auch bei den Gastgewerbebetrieben herrscht. Es ist mir nun gelungen, dass der freie Wirtschaftsverband entsprechend meiner Formulierung nachstehenden Antrag an das Parlament richtet: Die erst kürzlcih novellierte Gewerbeordnung möge folgenden Bestimmung aufnehmen: Ein Konzessionswerber für einen Gastgewerbe hat im Rahmen der Betriebsanlagengenehmingung nachzuweisen, dass der Zugang zu seinem Betirb barierrefrei möglich ist und zunmindest ein geschlechtsneutrales WC barierrefrei erreichbar und behindertengerecht ausgestattet ist.
BIZEPS-INFO: Wie schätzen Sie Ihre Aussichten auf ein Nationalratsmandat ein?
Mag. Günter Porta (SPÖ): Hinsichtlich meiner Aussichten als Nationalratskanditat, halte ich fest, dass ich im Bezirk Innsbruck Land und Schwaz an zweiter Stelle hinter DDr. Erwin Niederwieser liege. Ob wir es schaffen, in diesem Wahlkreis zwei Mandate zu machen, kann ich derzeit noch nicht abschätzen. Viel größer ist die Wahrscheinlichkeit, dass wenn die SPÖ es schafft an die Regierung zu kommen, dass Herr DDr. Niederwieser gute Aussichten hat, entweder als Minister oder Staatssekretär berücksichtigt zu werden und damit würde ich automatisch auf das frei werdende Grundmandat nachrücken. Ich werbe derzeit natürlich zusätzlich noch mit Vorzugsstimmen in unserem Bereich.
BIZEPS-INFO: Vielen Dank für das Interview.