Karenzvertretung Behindertenanwalt: Dr. Hansjörg Hofer

Der Bundesbehindertanwalt Dr. Erwin Buchinger tritt mit 1. September seine Väter-Karenz an.

Hans-Jörg Hofer
Ladstätter, Markus

Da im Bundes-Behindertengesetz keine Regelung für einen solchen Fall vorgesehen war, wurde dieses Gesetz Mitte 2011 novelliert und trat mit 1. August 2011 in Kraft.

Mit dieser Novelle wurde auch geregelt, dass bei zukünftigen Bestellungen des Behindertenanwalts die ÖAR ein Hearing mit den Bewerbern abzuhalten habe.

Die Novelle bestimmte auch, dass mit der Vertretung künftig ein Bediensteter des Ressorts vom amtierenden Minister zu betrauen sei – auch mit diesem müsse ein solches Hearing abgehalten werden. Dieses Hearing mit dem sich bewerbenden Bediensteten des Ressorts wurde am 4. August 2011 abgehalten.

Insbesondere die Frage, wie der Mitarbeiter des Ressorts als weisungsgebundener Beamter mit allfällig möglichen Widersprüchen zur, mit der Position des Behindertenanwalts verknüpften Unabhängigkeit und Objektivität agieren wolle, wurde zur Zufriedenheit des Hearing-Gremiums beantwortet. Auf die grundsätzliche Kritik der ÖAR an der gesetzlichen Regelung, einen Beamten des Ressorts mit der Vertretung des Behindertenanwalts zu betrauen, wird in diesem Zusammenhang jedoch nochmals hingewiesen.

Die am Hearing teilnehmenden Personen kamen einstimmig zur Auffassung, dass der vom Bundesminister für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz als Vertretung des Behindertenanwalts zu bestellende Bedienstete, Dr. Hansjörg Hofer, über entsprechendes Wissen und Qualifikation für die Ausübung der Stellvertretung verfügt und sprachen ihm einstimmig ihr volles Vertrauen und ihre besten Wünsche für die Ausübung seines mit September 2011 anzutretenden Amtes aus.

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