Die Beauftragte der Bundesregierung für die Belange behinderter Menschen fordert die deutsche Bundesregierung auf, die EU-Antidiskriminierungsrichtlinien umzusetzen.
Die Beauftragte der Bundesregierung für die Belange behinderter Menschen, Karin Evers-Meyer (SPD), appelliert noch einmal eindringlich an die deutsche Bundesregierung, „schnellstmöglich“ einen eigenen Entwurf für ein umfassendes Antidiskriminierungsgesetz vorzulegen, da der „Bundesrepublik Deutschland sonst empfindliche Strafen drohen“.
Bei drei von vier europäischen Antidiskriminierungsrichtlinien ist die Umsetzungsfrist mittlerweile verstrichen.
Auch wenn in Deutschland oft nur von einer Mindestumsetzung – genannt „1:1“ Umsetzung – die Rede ist, dürfte das in diesem Bereich so nicht passieren. „Bürgerrechte sind nur dann etwas wert, wenn sie für alle gleichermaßen gelten“.
Dies bedeute, dass behinderte Menschen einen umfassenden gesetzlichen Schutz vor Diskriminierung erhalten, teilte man auf kobinet-Nachfrage im Büro der Beauftragten mit.
„Nach wie vor haben wir es aber mit der Situation zu tun, dass z. B. Menschen mit Behinderungen in skandalöser Weise von Reiseveranstaltern, Gastronomiebetrieben und in großem Umfang auch von privaten Versicherungen benachteiligt werden. Wer jedoch heute mehr Eigenverantwortung fordert, muss künftig dafür sorgen, dass Menschen mit Behinderungen die gleichen Chancen bekommen, sich und ihre Familien stärker gegen Lebensrisiken wie Unfall oder Berufsunfähigkeit privat zu versichern“, hält Evers-Meyer abschließend fest.