Karl: Große Fortschritte in den vergangenen Jahren in der Behindertenpolitik

Die Arbeit und die Erfolge der Arbeitsgruppe "Rechtsbereinigung behinderten-diskriminierender Bestimmungen"

Franz Karl
ÖVP

Im Koalitionsabkommen der viel zu früh aufgelösten Wiener Stadtregierung steht der für die Behindertenpolitik sehr grundlegende Satz: „Wir bekennen uns zum Recht behinderter Menschen auf ein selbstbestimmtes Leben und Integration in die Gesellschaft.“ Die Wiener Stadtregierung hat in den vergangenen Jahren große Anstrengungen unternommen, um diesem Grundsatz gerecht zu werden.

Einige Highlights der erreichten Ziele sind:

  • Die Einrichtung der Gehörlosenambulanz, die die ÖVP schon seit 1995 gefordert hatte.
  • Blindenhunde dürfen nun überall hin mitgenommen werden
  • Die kostenlose Fahrt für Blinde bei den Wiener Linien wurde verwirklicht
  • Die taktilen Leitlinien in den U-Bahn-Stationen, die U-Bahn-Pläne in Blindenschrift und die erleichterte Möglichkeit des Museumsbesuchs für Blinde
  • Neue und behindertengerechte Aufzüge in den Wiener U-Bahn-Stationen
  • Die vermehrte Anschaffung behindertengerechter Verkehrsmittel
  • Die Gleichstellung behinderter Sportler mit nicht-behinderten Sportlern
  • Mehr als 1000 neue Wohnplätze für mental und geistig behinderte Menschen

„Ich bekenne mich auch zur ständigen Ausweitung der Sonderaktion für behinderte Menschen der Stadt Wien gemäß dem Motto: ‚Es ist besser, wenn behinderte Menschen im Rahmen dieser Sonderaktion Arbeit haben, als wenn sie nur in der Beschäftigungstherapie sind oder gar nicht arbeiten können'“, stellt VP-Gemeinderat und Behindertensprecher Franz Karl klar.

Franz Karl, auch Vorsitzender der Arbeitsgruppe ‚Rechtsbereinigung behinderten-diskriminierender Bestimmungen‘, möchte besonders die Gesetzes- und Verordnungsänderungen in den Vordergrund stellen.

Sinne behinderte Menschen wurden folgende Gesetze verändert:
Die Verordnung zur Bewilligung zum Betrieb eines Kindertagesheimes. Die Verordnung, die die Errichtung und den Betrieb von Heimen und sonstigen Einrichtungen für Kinder und Jugendliche regelt. Wichtige Teile des Behindertengesetzes Teile des Sozialhilfgesetzes Das Wiener Krankenanstaltengesetz Das Wiener Parkometergesetz Das Volksabstimmungs- und Volksbefragungsgesetz Die Gemeindewahlordnung

Ebenso wurden noch im Dezember des vergangenen Jahres Initiativanträge zum Tanzschulgesetz, zur Wiener Bauordnung und dem Garagengesetz, sowie zum Veranstaltungsstättengesetz eingebracht. Die Novelle zum Tanzschulgesetz wurde im Kulturausschuss zwar im Jänner 2001 noch beschlossen, müsste aber in Brüssel notifiziert werden und verfällt daher durch die vorzeitige Auflösung des Wiener Landtages.

Auch die Bauordnung, das Garagengesetz und das Veranstaltungsstättengesetz hätten noch in dieser Legislaturperiode beschlossen werden können, wenn sich die SPÖ nicht für vorverlegte Wahlen entschieden hätte. „Die Arbeitsgruppe hat mit Sicherheit noch nicht alle notwendigen Verbesserungen für behinderte Menschen durchgesetzt und muß daher auch in der kommenden Legislaturperiode weiterarbeiten“, meint Gemeinderat Karl.

„Es wird notwendig sein, daß wir das Bewußtsein und das Verständnis der Menschen für die Anliegen behinderter Mitbürger weiter schärfen.“ Von der Bunderegierung forderte Karl rasche und intensive Beratungen und Verhandlungen für ein Gleichstellungsgesetz. „Dieses Gesetz wäre im Sinne der Behinderten dringend notwendig“, so Karl abschließend.

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