Karl: Schwarz-Klement ist – wie so oft – uninformiert!

Zur Aussendung der freiheitlichen Gemeinderätin Schwarz-Klement die Induktionsanlagen in Kinos und Theater betreffend, erklärte heute der ÖVP-Behindertensprecher GR Franz Karl:

Franz Karl
BIZEPS
  1. Bei der Errichtung von Kinozentren ist Vizebürgermeister Dr. Bernhard Görg für die Fächenwidmungen zuständig und kann architektonische Vorgaben machen. Er kann jedoch NICHT in die Ausstattung eingreifen, diese Verantwortung liegt allein beim Errichter. Die Stadt kann hier nur Wünsche äußern und auf die Kooperation und Umsetzung durch die Betreiber hoffen.
  2. Ein bestehendes Gesetz konnte trotz intensiver Recherche auf Bundesebene nicht eruiert werden, es sei denn Frau Schwarz-Klement meint den Artikel 7 BVG., der die Diskriminierung von behinderten Menschen verbietet.
  3. Über Initiative von Stadtrat Dr. Peter Marboe werden die Programmkinos mit solchen Anlagen ausgerüstet, insgesamt werden auf dem Behindertensektor vom Kulturressort 5 Mio. S ausgegeben. Das Film-Casino im 5.Bezirk wird eine solche Anlage am 8.Mai 1999 der Öffentlichkeit vorstellen.
  4. Die ÖVP hat mit ihrer Anfrage im Landtag die Probleme der Gehörlosen neu aktualisiert und dafür gesorgt, daß Gehörlosen – auf Wunsch – künftig ein Gehörlosendolmetsch bei Sitzungen des Wiener Landtags und Gemeinderates zur Verfügung gestellt wird.
  5. Auf Anträge und Anfragen von GR Karl geht die grundsätzliche Einigung für eine Gehörlosenambulanz zurück. Die Realisierung steht noch aus, StR. Rieder ist hier säumig.

Im übrigen (ob mit oder ohne Gesetz) sollten alle Neubauten und Umbauten mit Induktionsanlagen ausgerüstet werden, zumal die Kosten in Relation zu den Gesamtkosten eines Kinos relativ gering sind.

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