Ministerratsbeschluss des Versicherungsrechtsänderungs-Gesetzes

Der Ministerrat verabschiedete heute die von Justizministerin Beatrix Karl ausgearbeiteten Änderungen des Versicherungsrechts.
Der Gesetzesvorschlag der Ministerin beseitigt Benachteiligungen von Menschen mit Behinderungen in Versicherungsfragen.
„Ich freue mich sehr, dass es uns mit der neuen Versicherungsnovelle gelungen ist, die Rechte von Menschen mit Behinderung zu stärken und bestehende Diskriminierungen zu beseitigen“, so Karl am Rande des Ministerrates.
So verhindert die Novellierung künftig, dass private Versicherungsanbieter Personen aufgrund ihrer Behinderung als Versicherungsnehmer ablehnen, den Versicherungsschutz kündigen oder erhöhte Prämien verlangen können. Prämien dürfen demnach nur mehr dann erhöht werden, wenn der individuelle Gesundheitszustand eines Menschen mit Behinderung einen bestimmenden Faktor für die Risikokalkulation darstellt.
Lucas Broer,
16.11.2012, 11:55
>Prämien dürfen demnach nur mehr dann erhöht werden, wenn der individuelle Gesundheitszustand eines Menschen mit Behinderung einen bestimmenden Faktor für die Risikokalkulation darstellt.
Genau das dürfte aber oft der Fall sein. Das Geschlecht mag für manche „Risikokalkulation“ auch einen statistisch signfikanten Unterschied machen. Unisex-Tarife sind jetzt trotzdem verpflichtend vorgeschrieben. Warum ist dies bei uns nicht möglich? Zugegeben, die Versicherung macht dann mit einigen von uns Verluste. Buhu. Das wird angesichts unserer überschaubaren Zahl verkraftbar sein, oder durch Heben der allgemeinen Prämien im Promille-Bereich ausgleichbar sein.