"Es ist ein gesellschaftspolitisches Anliegen und damit ein Anliegen von uns allen, ein gleichberechtigtes Miteinander von Menschen mit und ohne Behinderung ohne Wenn und Aber zu verwirklichen", fordert AK Präsident Rudi Kaske.
Die Gruppe der Menschen mit Behinderungen ist deutlich schlechter in den Arbeitsmarkt integriert als Menschen ohne Behinderung. Sie müssen aber uneingeschränkt am beruflichen Leiben teilhaben können. Nur dadurch ist es ihnen möglich, selbstständig und selbstbestimmt ihren Lebensunterhalt aufzubringen.
Kaske kritisiert auch die Haltung vieler Arbeitgeber, lieber die Ausgleichstaxe zu zahlen, statt ihre Beschäftigungspflicht zu erfüllen. Nur ein relativ kleiner Teil der Unternehmen in der Privatwirtschaft (22 Prozent) kommt seiner Pflicht zur Beschäftigung von Menschen mit Behinderung zur Gänze nach. Die Beschäftigungssituation von Menschen mit Behinderung muss daher dringend verbessert werden.
Die AK fordert,
- dass der öffentliche Bereich seiner Beschäftigungspflicht jedenfalls nachkommt und in allen Ministerien die Beschäftigungsquote erfüllt. Auch die Bundesländer müssen ihre Beschäftigungspflicht erfüllen – derzeit ist das in Tirol und Vorarlberg nicht der Fall.
- dass auch öffentlich-rechtliche Institutionen wie die Wirtschaftskammer oder die Ärztekammer die Beschäftigungspflicht ernst nehmen.
- dass die Arbeitgeber in der Privatwirtschaft ihren Beitrag zur Inklusion von Menschen mit Behinderung leisten.
- dass die Ausgleichstaxe auf ein beschäftigungssicherndes Niveau angehoben wird. Die letzte Erhöhung im Jahr 2011 ist deutlich zu gering ausgefallen. Auch der Faktor für die jährliche automatische Anpassung der Ausgleichstaxe ist zu gering und gehört grundsätzlich angehoben.