Katastrophenschutz: Rücksicht auf Menschen mit Behinderungen

In Wien wird das Katastrophenhilfe- und Krisenmanagementgesetz novelliert: Menschen mit Behinderungen haben dasselbe Recht auf Schutz wie alle anderen.

Rollstuhlfahrerin wird mit Feuerwehrdrehleiter liegend geborgen
Klaus Tolliner

Aus Anlass der Novellierung des Wiener Katastrophenhilfe- und Krisenmanagementgesetzes weist der Klagsverband in einer Stellungnahme darauf hin, dass Menschen mit Behinderungen ebenso vor Gefahren geschützt werden müssen, wie alle anderen Personen.

Notfallpläne und organisatorische Maßnahmen müssten darauf Rücksicht nehmen. Das funktioniere am besten, wenn Menschen mit Behinderungen in die Planung einbezogen würden.

Der Klagsverband orientiert sich mit seiner Stellungnahme an der UN-Behindertenrechtskonvention. Diese wurde von Österreich ratifiziert und besagt, dass Menschen mit Behinderungen Anspruch haben auf den „… vollen und gleichberechtigten Genuss aller Menschenrechte und Grundfreiheiten.“

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