In einer Verordnung für die Gewährung von Mitteln und für die Durchführung von Maßnahmen im Rahmen der Europäischen Strukturfonds schreibt die Europäische Union nun vor, dass jegliche Form der Diskriminierung ausgeschlossen wird.
Der Titel der Verordnung klingt zwar sehr kompliziert, doch die Regelungen mit denen Diskriminierungen verhindert werden sollen, sind dafür um so klarer. Dabei handelt es sich um die „Verordnung (EG) Nr. 1083/2006 des Rates vom 11. Juli 2006 mit allgemeinen Bestimmungen über den Europäischen Fonds für regionale Entwicklung, den Europäischen Sozialfonds und den Kohäsionsfonds und zur Aufhebung der Verordnung (EG) Nr. 1260/1999“.
So abschreckend dieser Titel auch klingen mag, es lohnt sich, auf Seite 16 der Verordnung den Artikel 16 zu lesen. Dieser sieht unter der Überschrift „Gleichstellung von Männern und Frauen und Nichtdiskriminierung“ vor:
„Die Mitgliedsstaaten und die Kommission stellen sicher, dass die Gleichstellung von Männern und Frauen und die Berücksichtigung des Gleichstellungsaspektes auf den verschiedenen Stufen der Durchführung der Fondstätigkeiten gefördert werden.“
Weiter heißt es dann: „Die Mitgliedsstaaten und die Kommission treffen die erforderlichen Maßnahmen gegen jede Form der Diskriminierung aufgrund des Geschlechts, der Rasse oder ethnischen Herkunft, der Religion oder Weltanschauung, einer Behinderung, des Alters oder der sexuellen Ausrichtung auf den verschiedenen Stufen der Durchführung der Fondstätigkeiten und insbesondere in Bezug auf den Zugang zu den Fonds. Insbesondere der Zugang für Behinderte ist eines der Kriterien, die bei der Festlegung der aus Mitteln der Fonds kofinanzierten Vorhaben sowie auf den verschiedenen Stufen der Durchführung zu beachten sind.“
Was hier in komplizierte EU-Verordnungssprache gegossen wurde, lässt sich letztendlich in den einfachen lange von der Behindertenbewegung geforderten Satz: „Kein Cent mehr für Diskriminierung“ gießen und gibt große Hoffnung darauf, dass die Gleichstellung von benachteiligten Gruppen und damit auch von behinderten Menschen nun entscheidend über den Geldbeutel in Europa und damit auch in Deutschland voran getrieben wird.
Wenn diese Bestimmung konsequent angewendet wird, ist Schluss mit geförderten Bauvorhaben, die so gestaltet sind, dass behinderte Menschen diese nicht gleichberechtigt nutzen können. Dann ist Schluss damit, dass Projekte durchgeführt werden, an denen behinderte Menschen wegen Treppen oder von Barrieren gespickten Informationen nicht teilnehmen können. Kurzum, diese Regelung kann, bei konsequenter Anwendung dazu führen, dass sich bald sehr viele Menschen mit den Anforderungen der Barrierefreiheit auseinander setzen müssen.
Die neue Regelung findet Anwendung auf Ausgaben der Europäischen Union von mehr als 308 Milliarden Euro, die in der Zeit von 2007 bis 2013 ausgegeben werden. Konsequent angewendet wären dies also 308 Milliarden Euro, die in den nächsten Jahren an Barrierefreiheit gebunden werden. Da die Förderung der Europäischen Union meist immer nur einen prozentualen Anteil an geförderten Projekten ausmacht, kann diese Summe leicht verdoppelt werden, um den letztendlichen Effekt zu berechnen.