Kein Etikett der Inklusion auf alte Strukturen

"Werkstätten für behinderte Menschen sind kein Beispiel für berufliche Inklusion, sondern für berufliche Exklusion", betonte Dr. Sigrid Arnade auf einem Symposium der Berufsgenossenschaft für Gesundheitsdienst und Wohlfahrtspflege gestern in Hamburg.

Sigrid Arnade
ISL

Die Geschäftsführerin der Interessenvertretung Selbstbestimmt Leben in Deutschland (ISL) kritisierte bei der Diskussion zum Thema „Menschen mit Behinderungen in den Medien“ eine eingangs vorgestellte Studie zur „beruflichen Inklusion im Spiegel der Medien“.

In der Studie wurden Werkstätten für behinderte Menschen als Beispiele für berufliche Inklusion bezeichnet, was laut Sigrid Arnade auch der Auffassung des UN-Fachausschusses für die Rechte von Menschen mit Behinderungen widerspricht.

Dieser hatte 2015 die Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention in Deutschland überprüft und in seinem abschließenden Bericht deutliche Worte gefunden: Werkstätten werden dort als Orte der Segregation bezeichnet, die schrittweise abzuschaffen sind, unter anderem durch „sofort durchsetzbare Ausstiegsstrategien“.

„Man kann nicht einfach das moderne Etikett der Inklusion auf alte Strukturen kleben“, erläuterte Sigrid Arnade und plädierte für eine korrekte Verwendung von Begrifflichkeiten.

Notwendig seien vielmehr Konversionsstrategien, um Institutionen systematisch aufzulösen. Nur wenn die Betroffenen die Wahl zwischen akzeptablen Alternativen hätten, könne von Selbstbestimmung gesprochen werden.

Die ISL-Geschäftsführerin empörte sich auch darüber, dass die Veranstaltung in einem Hamburger Luxushotel stattfand, das nicht über genügend barrierefreie Zimmer verfügte, so dass sie mit ihrer Assistenz in einem nicht barrierefreien Zimmer übernachten musste.

„Barrierefreiheit ist kein Luxus wie ein eigener Whirlpool im Zimmer, sondern ein Grundbedürfnis. Das müsste gerade dieser Veranstalter eigentlich wissen“, so Sigrid Arnade.

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