Kein Patent auf Leben!

Glawischnig: Bundesregierung gibt Widerstand gegen umstrittene Bio-Patentierungs-Richtlinie auf

Logo der Grünen
GRÜNE

Geht es nach dem Willen der Regierungsparteien ÖVP und FPÖ, werden Patentansprüche auf Pflanzen und Tiere, Teile des menschlichen Körpers und auf Gene aller Lebewesen in Österreich sehr bald erlaubt sein. In den kommenden Wochen soll im parlamentarischen Wirtschaftsausschuss die Umsetzung der EU-Patentrichtlinie (auch Bio-Patent-Richtlinie genannt) in nationales Recht beschlossen werden.

Für die Grünen wäre der Beschluss ein Schlag ins Gesicht der über 1,2 Millionen BürgerInnen, die 1997 das Gentechnik-Volksbegehren unterzeichnet haben und sich dabei klar gegen Patente auf Leben ausgesprochen haben. Die Grünen fordern ÖVP und FPÖ auf, die Richtlinie in Österreich nicht umzusetzen. „Pflanzen, Tiere, Gene und Teile des menschlichen Körpers dürfen nicht patentierbar sein“, so Glawischnig. „Die Bundesregierung muss sich auf EU-Ebene für eine Neuverhandlung und radikale Reform der Richtlinie einsetzen.“ Die Grünen verlangen in dieser Frage noch vor dem nächsten Wirtschaftsausschuss (28. Mai 2002) Verhandlungen aller vier Parlamentsparteien.

Die Umsetzung der EU-Richtlinie hätte gravierenden negativen Folgen. Eva Glawischnig, Umweltsprecherin der Grünen, warnt neben der Überschreitung ethischer Grenzen auch vor negativen Auswirkungen für Gesundheitspolitik, Nahrungsmittelsicherheit und Umwelt (s. unten). Obwohl die Patentrichtlinie nach zehnjähriger heftiger Debatte bereits 1998 beschlossen wurde und seit spätestens 30. Juli 2000 in allen EU-Staaten in nationales Recht umgesetzt sein sollte, haben bisher erst fünf Staaten (Dänemark, Irland, Finnland, Großbritannien, Griechenland) diesbezügliche Regelungen verabschiedet. Die Richtlinie wird in vielen europäischen Staaten wie beispielsweise Frankreich oder Luxemburg massiv kritisiert.

So hat beispielsweise das luxemburgische Parlament am 5. März 2002 in einem einstimmigen Beschluss von der Regierung eine Neuverhandlung der Richtlinie auf EU-Ebene verlangt und dadurch klar gemacht, dass sie einer Umsetzung der Richtlinie in nationales Recht nicht ohne grundlegende Reform zustimmen könne. „Das beispielsweise in der Atompolitik oft strapazierte Argument der Bundesregierung, sie stehe europaweit allein auf weiter Flur, greift im Fall der Patente auf Leben nicht. Österreich muss gemeinsam mit anderen kritischen Staaten auf einer Neuverhandlung bestehen und notfalls auch eine Klage vor dem EuGH wegen Nicht-Umsetzung riskieren“, so Glawischnig.

Bereits im Frühsommer 2000 sollte im Nationalrat eine entsprechende Regierungsvorlage im Parlament verabschiedet werden. Nach massiven Protesten wurde die Novelle praktisch in letzter Minute wieder von der Tagesordnung des Wirtschaftsausschusses abgesetzt. Nachdem am 7.3.2002 die beim Bundeskanzleramt angesiedelte Bioethik-Kommission im Auftrag des Bundesministerium für Verkehr, Innovation und Technologie eine Empfehlung zur Umsetzung der Richtlinie abgegeben hat, wollen die Regierungsparteien jetzt einen neuen Anlauf im Parlament versuchen. Dabei soll die wortgleiche Regierungsvorlage beschlossen werden, die bereits im Jahr 2000 für massive Kritik gesorgt hat.

Aus Sicht der Grünen ist die positive Empfehlung der Bioethik-Kommission nicht nachvollziehbar. „Im Gegensatz zur Behauptung von Kommissionsvorsitzendem Johannes Huber, wonach aus ethischer Sicht erstmals klare Grenzen gesetzt werden, durchbricht die Richtlinie eindeutig ethische Grenzen, in dem für Patente auf Leben erstmals eine rechtliche Basis geschaffen wird“, kritisiert Glawischnig.

Hier beginnt der Werbebereich Hier endet der Werbebereich
Hier beginnt der Werbebereich Hier endet der Werbebereich