Kein Recht auf Euthanasie

Die 43-jährige Britin Diane Pretty wollte das "Recht auf ein Sterben in Würde" erstreiten.

Sterbehilfe
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Am 29. April trat der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte in Straßburg zusammen, um über das Sterbehilfegesuch der todkranken Britin zu entscheiden. Wie erwartet entschied der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte dagegen.

Das Sterbehilfgesuch wurde schon von britischen Gerichten abgelehnt. Die Britin sieht in der Ablehnung einen Verstoß gegen das Verbot unmenschlicher Behandlung gemäß der Europäischen Menschenrechtskonvention und ging daher zum Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte.

Nach Auffassung der britischen Regierung beinhaltet die Menschenrechtskonvention weder ein Recht auf Selbstmord noch ein „Recht auf Hilfe zum Selbstmord“ – und das britische Recht untersagt das Töten eines Menschen.

Einige Tage nach der Gerichtsentscheidung ist Frau Pretty verstorben.

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