Der Blinden- und Sehbehindertenverband Österreich kritisiert Haltung des AMS
Ein blinder Arbeitssuchender wurde im Dezember vergangen Jahres aufgrund seiner Sehbehinderung für arbeitsunfähig erklärt. Der Blinden- und Sehbehindertenverband Österreich kritisiert derartige Entscheidungen aufs Schärfste.
Nachdem man ihm zunächst den Zugang zum AMS verwehrte, wurde der medizinische Masseur bei seinem zweiten Anlauf vom AMS direkt an die so genannte „Gesundheitsstrasse“ zur arbeitsmedizinischen Feststellung seiner Arbeitsfähigkeit verwiesen. Eine Beratung durch das AMS wurde gar nicht erst durchgeführt. Das Ergebnis der Begutachtung ergab einen „begründeten Zweifel“ an der Arbeitsfähigkeit des Mannes – begründet mit dessen völliger Erblindung! Ähnliche Fälle sind aus Wien und Niederösterreich bekannt.
Die dadurch implizierte Gleichstellung von Blindheit mit Arbeitsunfähigkeit widerspricht nicht nur der von Österreich ratifizierten Behindertenrechtskonvention der Vereinten Nationen, die einen inklusiven und für Menschen mit Behinderungen zugänglichen Arbeitsmarkt vorschreibt, und kommt der Diskriminierung gleich.
Für die Betroffenen ergeben sich daraus zusätzliche Probleme, etwa wenn es um den Pensionsanspruch geht. Wird die Arbeitsunfähigkeit etwa bei nicht vorhandener Anwartschaft für eine Pensionsleistung festgestellt, so hat der oder die Betroffene auch keinen Anspruch auf Invaliditäts- oder Berufsunfähigkeitspension. Auch gibt es keine Möglichkeit, zusätzliche Förderungen, beispielsweise vom Bundessozialamt, zu beantragen.
Der Blinden- und Sehbehindertenverband Österreich, der sich für die Inklusion von Menschen mit Sehbehinderungen in den Arbeitsmarkt einsetzt, kritisiert die Entscheidung des AMS, das sich bei seiner Argumentation auf das Sozialrechts-Änderungsgesetz von 2014 beruft, aufs Schärfste. Eine derartige, von der österreichischen Sozialpolitik vorgegebene, Haltung kann keinesfalls toleriert werden und stellt einen enormen Rückschritt in Bezug auf die Gleichstellung von Menschen mit Behinderungen dar. Dr. Markus Wolf appelliert in dieser Sache auch an alle Entscheidungsträger, diese AMS-Entscheidung umgehend gesetzlich zu korrigieren und korrekt zu regeln.