(K)Eine Arbeitsgruppe

Wie wird verhindert, dass behinderte Kinder auch in Zukunft aus dem Kindergarten ausgeschlossen werden können? Dieser Frage sollte eigentlich eine Arbeitsgruppe nachgehen, die Staatssekretärin Marek einberufen wollte. Ein Kommentar.

Christine Marek
BMWA

Im Sommer 2009 wurde massiv Kritik an der Bundesregierung – insbesondere an der Staatssekretärin für Jugend und Familie, Christine Marek (ÖVP) – geübt. Es geht um jene 70 Millionen Euro pro Jahr, die fünf Jahre lang aus Bundesmitteln zur Ermöglichung von bundesweiten Kindergärten ausgegeben werden.

Eine Konsequenz der Kritik war die Ankündigung von Marek, eine Arbeitsgruppe einzuberufen. Getreu dem von Wikipedia zitierten Volksmund: „Wenn Du nicht mehr weiter weißt, gründe einen Arbeitskreis“

Die Arbeitsgruppe

Diese sehr kleine Gesprächsrunde fand am 1. Oktober 2009 im Ministerium in Anwesenheit der Staatssekretärin und Vertreterinnen und Vertretern von der Diakonie, der Lebenshilfe Österreich sowie BIZEPS statt. Weiters war auch der ÖVP-Behindertensprecher, Dr. Franz-Joseph Huainigg, bei dem Gespräch dabei.

Marek berichtet in dem 1,5 Stunden dauernden Gespräch von Widerständen der Länder und erläutert, dass es sich in Wirklichkeit um „medizinische Gründe“ handle und nicht so sehr um „Behinderung“. Sie berichtet, dass die Eltern die Kinder nur befreien könnten, „wenn sie sie daheim haben wollen“.

Der Bund bezahlt 5 Jahre lang je 70 Millionen Euro an die Länder, um den „bundesweiten Kindergarten“ mitzuermöglichen. Die Länder seien verpflichtet, Plätze zur Verfügung zu stellen. Das Land muss Ausnahmen von der Besuchspflicht begründen und nachweisen, so Marek. Sie betont auch, dass die Länder die Bundesmittel zur Schaffung der Barrierefreiheit verwenden „können“; aber anscheinend nicht müssen.

Keine Änderung in Sicht

Staatssekretärin Marek weist – wie schon in ihren Aussendungen – die Diskriminierungsabsicht entschieden zurück und sieht auch keine Änderungsmöglichkeiten. Sie gesteht aber ein, dass die Bestimmung „nicht ganz geschickt formuliert ist“.

Es wird eine begleitende Statistik geben. Marek gibt bekannt, dass seit 2002 keine Zahlen bezüglich des Anteils behinderter Kinder mehr erhoben wurden und dieser ab 2010/2011 wieder erfasst werden soll.

Auch eine Hotline möchte sie für Eltern einrichten, um Fragen zu beantworten. Die Familienberatungsstellen sollen die Kommunikation unterstützen. Weiters teilte sie mit, dass sie das Recht auf einen Kindergartenplatz nicht stark kommunizieren will und dies eher den Bürgermeistern der Gemeinden überlassen möchte.

Wie geht es weiter?

Einer Neuformulierung der 15a Vereinbarung steht die Staatssekretärin sehr ablehnend gegenüber Sie sieht dies realpolitisch für nicht machbar an, weil die Länder dann alle wieder zustimmen müssten und mehr Geld wollten. (Was eigentlich ein Widerspruch ist, wenn die Formulierung keinen teilweisen Ausschluss von behinderten Kinder darstellen würde.)

Es soll eine begleitende Evaluierung der Maßnahmen geben und sie bietet den anwesenden Organisationen an, sie einzubinden.

Das Gespräch dauerte mehr als eineinhalb Stunden und diente primär zu einem Austausch der Positionen. Konkrete Verbesserungen oder die Vereinbarung eines Folgetermins konnten nicht erreicht werden. Soll das die versprochene Arbeitsgruppe gewesen sein?

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