Keine faulen Kompromisse beim Behindertengleichstellungsgesetz!

ÖAR: Diskussionen um Verbandsklagerecht und Fristen nehmen skurrile Züge an

Klaus Voget
ÖZIV

ÖVP-Behindertensprecher Dr. Franz Joseph Huainigg hatte gestern Behindertenorganisationen und Vertreter der Wirtschaft zum Dialog geladen. Kernpunkt der Diskussion waren nach wie vor das Verbandsklagerecht und die beabsichtigen Fristen bei der Barrierefreiheit.

Die nun mehr in Diskussion befindliche Variante, nach der die ÖAR das Verbandsklagerecht unter Einbeziehung einer 2/3-Mehrheit des Bundesbehindertenrates erhalten soll, ist eine de facto undurchführbare Variante – nach diesem Modell wäre es nie real, eine Verbandsklage einbringen zu können.

ÖAR-Präsident Dr. Klaus Voget dazu: „Die Ängste der Wirtschaft sind mir unverständlich, denn man braucht nur einen Blick in die Nachbarstaaten zu werfen, um zu sehen, dass sie nicht real sind: Deutschland und die Schweiz haben in ihren Gleichstellungsgesetzen das Verbandsklagerecht seit mehr als einem Jahr – in Deutschland hat es bisher eine Klage gebeben, in der Schweiz zwei. Und selbst in den an sich klagsfreudigen USA hält sich die Zahl der Verbandsklagen in durchaus überschaubaren Grenzen!“

Für die ÖAR hat das Verbandsklagerecht symbolischen Wert, weil es die Träger öffentlicher Gewalt sensibilisieren sollen, die Interessen von Menschen mit Behinderungen von Anfang an zu beachten.

Auch bei den Fristen gibt es nach wie vor keinen Silberstreif am Horizont: Die gegenwärtige Formulierung im Gesetz bedeutet, dass erst in zehn Jahren auf Barrierefreiheit geprüft werden kann und danach die Zumutbarkeit festgestellt wird. Die Interpretation von Wirtschafts-Vertretern, dass z.B. öffentliche Gebäude in zehn Jahren barrierefrei seien, stimmt so nicht! Nach Ansicht der ÖAR und anderer Behindertenvertreter muss die Zumutbarkeit gleich geprüft werden und erst bei der Umsetzung zur Barrierefreiheit dürfen Fristen gesetzt werden.

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