Keine Fortschritte in Sachen Barrierefreiheit bei deutschen Online-Shops

Eine erneute Untersuchung deutscher Online-Shops zeigt weitere Rückschritte, was die Umsetzung der Barrierefreiheit betrifft, auf.

Paragraphen und Gericht
Gerd Altmann auf Pixabay

Am 28. Juni 2025 tritt das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG), in Österreich Barrierefreiheitsgesetz genannt, in Kraft. Das ist die Umsetzung des European Accessibility Acts. Ab diesem Zeitpunkt ist Barrierefreiheit für deutsche Online-Shops verpflichtend. Doch wie eine Untersuchung vom November 2024, die von der Online-Marketing-Agentur Buzzmatic in Zusammenarbeit mit DataPulse durchgeführt wurde, zeigt, sind deutsche Online-Shops noch lange nicht barrierefrei.

Im Juni 2025 wurden die mehr als 2.400 deutschen Online-Shops, die im November 2024 von DataPulse untersucht wurden, noch einmal untersucht. Ziel war es festzustellen, ob die damals untersuchten Online-Shops mehrere Monate nach der ersten Untersuchung den Anforderungen des Barrierefreiheitsstärkungsgesetzes (BFSG) entsprechen.

Die Daten vom Juni 2025, die BIZEPS von Datapulse übermittelt wurden, zeigen sogar Rückschritte auf.

Der Anteil der Online-Shops, die nicht den Anforderungen des Barrierefreiheitsstärkungsgesetzes (BFSG) entsprechen, ist von November 2024 bis Juni 2025 von 90 auf 93 % gestiegen. Nur mehr 0,95 % entsprechen laut den Daten vom Juni 2025 den Anforderungen des BFSG, im November 2024 waren es noch waren es noch 1,06 %.

Zudem sind 6 % der untersuchten Online-Shops immer noch verbesserungswürdig.

Die bei der Untersuchung im November 2024 ermittelnden am häufigsten auftretenden Probleme, wie zum Beispiel unklare Beschriftung der Links oder unzureichende Kontraste zwischen Text und Hintergrund, bestehen im Juni 2025 immer noch.

Fazit

Wie schon bei der Untersuchung im Vorjahr, lassen auch die Ergebnisse der neuerlichen Untersuchung im Juni 2025 keine allgemein gültigen Schlüsse zu.

Die Bewertungen basieren auf automatisierten Accessibility-Scores (Google Lighthouse) und einer ergänzenden Fehleranalyse. Sie bieten eine realistische Näherung, ersetzten jedoch keine offizielle, umfassende und zuverlässige Prüfung der Barrierefreiheit von Internetseiten und Webanwendungen auf Basis der Web Content Accessibility Guidelines (WCAG 2.2), dem internationalen Standard für barrierefreies Webdesign.

Dennoch zeigt sich eines: das Inkrafttreten des Barrierefreiheitsstärkungsgesetzes (BFSG) am 28. Juni 2025 hat noch keine Bewusstseinsveränderung bei Betreiber:innen deutscher Online-Shops bewirkt.

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