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Keine generelle Rundfunkgebührenbefreiung für Hörgeschädigte

Die Koalitionsparteien lehnten sowohl die Petition selbst auch einen Antrag der SPÖ ab, Stellungnahmen der zuständigen Regierungsmitglieder und des ORF zur Petition einzuholen.

Keine Einigung erzielte der Verfassungsausschuss in Bezug auf eine Petition, die Abgeordnete Theresia Haidlmayr (GRÜNE) dem Nationalrat überreicht hatte und die auf einen gemeinsamen Initiativantrag aller im Oberösterreichischen Landtag vertretenen Parteien zurückgeht. Darin wird die Wiedereinführung der einkommensunabhängigen Rundfunkgebührenbefreiung für Menschen mit Hörbeeinträchtigungen gefordert und diese Forderung damit begründet, dass das Angebot des ORF für Menschen mit Hörbeeinträchtigungen keineswegs adäquat sei.

Die Koalitionsparteien lehnten sowohl die Petition selbst auch einen Antrag der SPÖ ab, Stellungnahmen der zuständigen Regierungsmitglieder und des ORF zur Petition einzuholen.

Zuvor hatten SPÖ-Abgeordnete Christine Lapp und GRÜNE-Abgeordnete Theresia Haidlmayr darauf hingewiesen, dass gehörlose bzw. gehörbehinderte Menschen maximal 15 % des ORF-Angebots nutzen könnten, trotzdem aber die gesamten Gebühren zahlten müssten. Es gehe nicht darum, dass gehörlose Menschen gar nichts zahlen wollten, aber sie wollten nur für das Angebot zahlen, das sie auch nutzen können, sagte Haidlmayr und plädierte für eine aliquote Gebührenreduktion.

Staatssekretär Franz Morak machte dem gegenüber geltend, dass der ORF sein Angebot für gehörlose und gehörbehinderte Menschen regelmäßig ausbaue und dieses im Vergleich zu anderen öffentlich-rechtlichen Sendern sehr gut sei. Zudem müssten nur jene Gehörlosen und Gehörgeschädigten Rundfunkgebühren zahlen, deren Einkommen erheblich über der Ausgleichszulage liege. Sollten SPÖ und Grüne eine darüber hinausgehende Gebührenbefreiung wünschen, sollten ihre Vertreter entsprechende Anträge im Stiftungsrat des ORF einbringen, regte Morak an.

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