Keine Panik, 24-Stunden-Pflege bleibt!

ÖGB fordert nicht Abschaffung, sondern Ausgestaltung mit fairen Arbeitsbedingungen

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Die immer wieder auftauchenden Vorwürfe, wonach der ÖGB die 24-Stunden-Betreuung abschaffen wolle, entbehren jeder Grundlage und schüren nicht notwendige Ängste bei den betroffenen pflegebedürftigen Menschen.

Deshalb folgende Klarstellung: Der ÖGB will die 24-Stunden-Betreuung so regeln, dass sie nicht mehr von Scheinselbstständigen durchgeführt wird, sondern von Angestellten.

Das bringt für die PflegerInnen sozialrechtliche Absicherung und kollektivvertragliche Entlohnung, und die pflegebedürftigen Menschen bzw. deren Angehörigen werden von rechtlichen Risken entlastet, die die Auftraggeberrolle mit sich bringt. Der ÖGB will nämlich, dass die Pflegekräfte bei Trägervereinen angestellt werden und nicht direkt bei den Pflegebedürftigen.

Mehrheit will Pflege in die Hände von Angestellten geben

Die ÖGB-Position findet Unterstützung bei einer Mehrheit der Menschen in Österreich: Eine Befragung der SWS hat ergeben: Bei der Frage, ob die 24-Stunden-Betreuung auf selbstständiger Basis oder durch Angestellte bei Sozialvereinen erledigt werden sollte, präferieren 61 Prozent letzteres Modell. Nur 24 Prozent setzen auf Selbstständige.

SERVICE: Die ÖGB-Forderung im Wortlaut

Der ÖGB-Bundeskongress hat im Juni beschlossen: „Die 24-Stunden-Betreuung wird überwiegend auf selbstständiger Basis ausgeübt, obwohl zumeist eine persönliche und wirtschaftliche Abhängigkeit der BetreuerInnen und damit Scheinselbstständigkeit vorliegt. Es werden somit arbeits- und sozialrechtliche Regelungen umgangen. (…)

Der ÖGB fordert: Verbot der 24-Stunden-Betreuung auf selbstständiger Basis; gemeinnützige Träger, die als Vertragspartner der Beschäftigten auftreten, um die Einhaltung der Lohn- und Arbeitsbedingungen sicherzustellen, und um die Haushalte von der Arbeitgeberrolle zu entlasten.“

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