Keine Panik!

Viel wurde schon davon gesprochen. Endlich ist es gekommen - das Bundespflegegeldgesetz.

Fragen rund ums Bundespflegegeldgesetz
Scharl, Magdalena

Wir wollten in dieser Ausgabe ein Antragsformular bzw. ein Formular zur Neubemessung und höheren Einstufung beilegen.

Doch haben wir uns anderes entschieden. Wir werden noch einige Wochen warten, damit wir auch gleich die notwendige Beratung anbieten können. Im Moment sind noch nicht alle Fragen geklärt.

Verordnung

Die Landesgruppe Steiermark der Österreichischen Gesellschaft für Muskelkranke und auch das bizeps haben eine Stellungnahme zur Verordnung des Bundespflegegeldgesetzes geschrieben. Erfreulich ist, daß einige wenige Anregungen vom Bundesministerium für Arbeit und Soziales berücksichtigt wurden.

Wir informieren rechtzeitig

Dieses Gesetz ist für uns wichtig! bizeps informiert (telefonisch und persönlich), wie Du Dein Pflegegeld bekommst.

Ein Beispiel:

Falls Du z. B. Landespflegegeld oder Hilflosenzuschuß bekommen hast, erhältst Du Stufe 2 automatisch (ohne Antrag) S 3.500,– pro Monat.

Wenn Du aber RollstuhlfahrerIn bist und einen Antrag stellst, bekommst Du mindestens S 5.400,– pro Monat.

Wenn Du keinen Antrag stellst kostet Dir also mindestens S 22.800,– pro Jahr!! Einzelheiten und nützliche Tips werden wir ab der nächsten Ausgabe geben.

Bis dahin könnt Ihr Euch ruhig zeit lassen. Wer regelmäßig bizeps ließt, erhält diese Informationen rechtzeitig.

Bis dann, das bizeps Team

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