Keine Pflegegeld-Anrechnung als Einkommen bei Mindestsicherung

Schwarz/Androsch: Rasch handeln und Schieflage im System beseitigen

Ortschild mit Aufdruck Niederösterreich
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Die beiden für Soziales zuständigen Landesräte Barbara Schwarz und Maurice Androsch sind erfreut, dass in der Regierungssitzung am kommenden Dienstag die vieldiskutierte Änderung bei der „Verordnung über die Berücksichtigung von Eigenmitteln“ eingebracht wird.

Damit soll zukünftig das Pflegegeld für pflegende Angehörige im Rahmen der Bedarfsorientierten Mindestsicherung nicht mehr als Einkommen angerechnet werden.

„Im Sinne einer sozialen Gerechtigkeit und Fairness wird durch die Änderung der Verordnung eine Bestimmung geschaffen, die die Anrechnung des Pflegegeldes eines nahen Angehörigen in einer gemeinsamen Haushalts- oder Wohngemeinschaft bei der Hilfe suchenden Person im Rahmen der Bedarfsorientierten Mindestsicherung als Einkommen vermeidet“, erklären Schwarz und Androsch.

Die vorliegende Änderung zur Verordnung soll am kommenden Dienstag im Rahmen der Regierungssitzung beschlossen und dann so rasch wie möglich vollzogen werden. „Nach der Änderung soll das Pflegegeld nicht mehr als Einkommen zählen und somit auch in Sachen Mindestsicherung keinen Einfluss nehmen“, so Schwarz und Androsch unisono.

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3 Kommentare

  • Sehr geehrtes Team!

    Da auch mir die Mindestsicherung gestrichen wurde weil mein Sohn das Pflegegeld bekommt interessiert es mich ob dieses Gesetz auch für Wien ab 1.1.2018 gilt

    Herzliche Grüße
    Christine Scheiber

    • Sehr geehrte Frau Scheiber! Ein diesbezügliches Gesetzesantrag wurde auch in Wien in Begutachtung gegeben. Bisher erfolgte aber noch kein Beschluss im Gemeinderat. So könnte das Gesetz aussehen: https://www.wien.gv.at/recht/landesrecht-wien/begutachtung/pdf/2017009.pdf

      Ob es beschlossen wird und wann es in Kraft tritt ist derzeit leider noch nicht klar. Aber das von Ihnen erwähnte große Problem wäre dann gelöst.

  • Ich frage mich sowieso, was dem Land NÖ da mit der Pflegegeldanrechnung als Einkommen bei den Angehörigen eingefallen ist! Der/Die Pflegegeldbezieherin muss im Hinblick auf die Selbstbestimmung über das Pflegegeld selbst verfügen können. Wohlgemerkt handelt es sich beim Pflegegeld eh nur um einen Zuschuss für pflege- und behinderungsbedingte Mehraufwendungen und nicht um die Abgeltung der tatsächlichen Assistenzkosten.