Keine Rampe beim Theseustempel

Wie häufig in solchen Fällen: Niemand ist angeblich wirklich schuld und man wird sich bemühen, eine Lösung zu finden. Ein Kommentar zum Schildbürgerstreich.

Sendung Bürgeranwalt zu Theseustempel 20121222
ORF

„Seit seiner Generalsanierung kann der Theseustempel im Wiener Volksgarten wieder für Kunstausstellungen und andere Veranstaltungen genutzt werden. Auf den Bau einer Rampe, um den Zugang auch Rollstuhlfahrerinnen und Rollstuhlfahrern zu ermöglichen, wurde dabei allerdings vergessen“, schreibt die Volksanwaltschaft auf Ihrer Homepage zur Sendung „BürgerAnwalt“ am 22. Dezember 2012 im ORF.

Nur von außen betrachten?

„Der Theseustempel im Wiener Volksgarten steht seit seiner Renovierung 2010 Besucherinnen und Besuchern wieder offen, im Inneren des Tempels finden hin und wieder vom Kunsthistorischen Museum organisierte Ausstellungen statt. Doch auf eine Rampe oder einen behindertengerechten Zugang zum Tempel wurde nicht Bedacht genommen, ärgern sich diverse Behindertenorganisationen, die sich jetzt an die Volksanwaltschaft gewandt haben. Der Bau einer Rampe scheiterte vor allem am Veto der Denkmalschützer, heißt es bei der Burghauptmannschaft, dem Eigentümer des 200 Jahre alten klassizistischen Gebäudes. Werden Rollstuhlfahrer oder andere gehbehinderte Personen den Theseustempel weiterhin nur von außen betrachten können?“, fragt der ORF in einer Ankündigung zur Sendung.

Die Burghauptmannschaft hat den Tempel ab dem Jahr 2008 um 2 Millionen Euro saniert.

Die Sendung: Was besprochen wurde?

In der Sendung am 22. Dezember 2012 diskutierten Volksanwältin Terezija Stoisits, Klaus Voget von der ÖAR sowie Kornelia Götzinger (sie hat den Fall zur Volksanwaltschaft gebracht) über diesen Missstand mit Paul Frey, kaufmännischer Geschäftsführer des Kunsthistorischen Museum in Wien.

Die Burghauptmannschaft (für den Umbau verantwortlich) entsandte keinen Vertreterin bzw. Vertreter zur ORF-Sendung, sondern übersandte lieber einen Brief. Man geht dabei nicht auf das Ignorieren des Behindertengleichstellungsgesetzes ein und teilt mit, dass man im Oktober 2012 ein Begehungstermin vor Ort gemacht habe – bisher allerdings ohne eine Lösung zu finden. In der Sendung wurde vorgelesen: „Aufgrund der sehr komplexen Situation konnte noch keine Lösung gefunden werden.“

„Ich denke es wird uns auch beim Theseustempel gelingen“, hofft Paul Frey vom Kunsthistorischen Museum in Wien.

Volksanwältin Stoisits kritisierte den Schildbürgerstreich eines Umbaus ohne Schaffung von Barrierefreiheit. Dies ist ihrer Meinung nach „zweifelsfrei in Missstand in der Verwaltung“. Weiters betont sie die Umbaukosten von 2 Millionen Euro „öffentliches Geld“. Es habe sich anscheinend auch keiner ernsthaft mit Barrierefreiheit auseinandergesetzt.

Denkmalamt: Es gab bisher keinen Antrag

Argumentiert wurde auch mit angeblichen Problemen mit dem Denkmalschutz. Dem entgegnet das Denkmalamt mit einem Schreiben in dem es heißt: „Bisher ist keine Einreichung für den barrierefreien Zugang erfolgt. Erst anhand von konkreten baulichen Konzepten kann deren Vereinbarkeit mit dem Denkmalschutz geprüft werden.“

Gleichstellung wieder ignoriert

Unter Berücksichtigung der Grundsätze des Bundes-Behindertengleichstellungsgesetzes (BBGStG) stellt sich die Frage, ob die mangelnde Barrierefreiheit im Jahr 2006 erhoben worden ist und in einem der Etappenpläne der Bundesministerien (§ 8 BGStG) aufscheint. Falls dies nicht der Fall ist, wäre zu klären, warum dies so ist.

Mit anderen Worten heißt dies schlicht: Es gab bisher gar keine Bemühungen, hier die Barrierefreiheit zu schaffen. So wird 2012 mit der Behindertengleichstellung in Österreich umgegangen – und das bleibt wie meisten ohne Sanktion.

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0 Kommentare

  • Auf meine Nachfrage an die Leitung des Kunsthistorischen Museums im April 2013 erhielt ich folgende Antwort:

    „Wie Herr Geschäftsführer Frey in der Sendung „Volksanwalt“ am 22. Dezember angekündigt hat, sind unmittelbar nach den Weihnachtsfeiertagen die Bemühungen der Burghauptmannschaft Österreich und des Kunsthistorischen Museums zur Schaffung eines barrierefreien Lösung beim Theseustempel in Gang gesetzt worden. Beide Institutionen haben sehr konstruktive Vorschläge zu einer dauerhaften Verbesserung der Situation gemacht und so können wir heute bereits von einem einreichfähigen Projekt berichten.
    Die Planungen sind in den letzten Wochen zügig vorangetrieben worden und gemeinsam werden die Burghauptmannschaft Österreich und das Kunsthistorische Museum nach der Erteilung der erforderlichen Behördengenehmigungen die vorgeschlagene Lösung umsetzen. Es handelt sich dabei um eine Rampe, die während der Ausstellungssaison von April bis September/Oktober aufgebaut sein wird und es den Menschen Besuchern möglich machen wird, den Innenraum des Tempels auch barrierefrei zu erreichen.
    Bis zum Abschluss des Baus wird das Kunsthistorische Museum bei den Ausstellungsveranstaltungen zusätzliches Personal bereitstellen, um mobilitätseingeschränkten Personen beim Erreichen des Tempel-Innenraums zu helfen. Wir sind uns bewusst, dass dies nur eine interimistische Lösung sein kann, wollen aber auch bei Veranstaltungen in den nächsten Wochen eine Lösung anbieten können.
    Wir sind zuversichtlich, dass wir im Sommer eine dauerhafte Lösung präsentieren können.“



  • lieber erwin riess, „skip“ bedeute pseudonym. „Ein netter Mensch“, der im ministerium arbeitet, „verarmt“ nicht, wenn er 2000 Euro ausgibt, das müsstest du wissen, da du ja auch in einem minsterium gearbeitet hast. Nicht jeder kann sich „zivilcourage“ leisten, vor allem sollte man nicht von sich auf andere schließen. Du bist künstler und schriftsteller und hast in vielen dingen sicherlich eine andere sichtweise, wie „“normale-menschen“. Du bist erfolgreich und auch dein letzter roman verkauft sich ja blendend, wie man hört. Privatgeld hat er für plakate, auch das aufkleben musste bezahlt werden, anmeldung etc. ausgegeben. Die angedrohte strafe von der exekutive, da die „öffis“ blockiert wurden, musste er nicht bezahlen. Wir leben zwar in einer demokratie, jedoch gibt es viele „wadlbeisser“, wie du ja sicherlich auch weißt. Deshalb ist es auch verständlich, dass mache, und es werden immer mehr, einen „skip“ (pseudonxm) verwenden.

  • geschätzter aktivist! ich habe selber zehn jahre in einem ministerium gearbeitet – im wirtschaftsministerium. und ich habe immer mit meinem namen unterzeichnet, ob als behindertenaktivist oder als autor diverser zeitschriften u.a. aus dem radikal linken milieu. auch ich hatte schwierigkeiten, aber irgendwann war respekt vor meiner haltung da. daß skip diese troubles hatte, weiß ich nicht. warum hat er uns nicht informiert? es hätte möglichkeiten gegeben, ihm zu helfen – sogar über die gewerkschaft. daß er privatgeld bezahlt hat, verstehe ich nicht. ich weiß nur, daß die demo schlecht organisiert und ein kleines chaos war (ich war dabei). aber man lernt dazu und die dinge entwickeln sich. falls „skip“ an finanzproblemen wegen dieser sache leidet, soll er sich bitte melden. da muß dann eine solidaritäts-veranstaltung her. dennoch beharre ich darauf, daß jedermann und jedefrau in einer demokratie mit dem eigenen namen agieren kann und soll. ausnahmen sollte man sich wirklich nur für grenzfälle genehmigen.

  • lieber erwin riess, wie du vielleicht weißt, hat der unter den „skip“ „nette mensch“ postet, ein disziplinarverfahren durchstehen müssen, da der die demo angemeldet hat, die am 18. nov. 2010 vor dem sozialministerium stattgefunden hat, wo auch du anwesend warst. Er arbeitet in einem ministerium. Für diese privatinitiative hat der „nette mensch“ auch noch an die 2000 Euro von seiner „privatschatulle“ investiert! Fotos von der demo sind noch immer auf der webseite vom ÖZIV zu bewundern. wo unwissende noch immer annehmen, dass diese Demo vom ÖZIV organisiert wurde!

  • Lieber Erwin, du hast den Nagel auf den Kopf getroffen.

  • liebe leute! es ist schön, daß ihr euch den kopf darüber zerbrecht, ob am 10. der herr faymann unsere forderungen entgegen nimmt, es ist aber unnütz. herr faymann wird weder am 10. noch am 11. oder 12. unsere forderungen annehmen. wir können sie beim portier deponieren und naive charaktere dürfen auf antwort hoffen – die nie eintreffen wird. die sache muß an die öffentlichkeit, darum gehts. es liegt an uns, die journalisten zu informieren. im übrigen finde ich es zum kotzen, daß immer mehr leute unter scheiß-pseudonymen posten. wenn das so weiter geht, müssen wir das internet als basis vergessen. Wer nicht den mumm hat, sich zu vernünftigen forderungen zu bekennen, soll zum stronach oder zur fpö gehen, bei uns sind solche feigen herrschaften fehl am platz. amen.

  • Hinsichtlich der geplanten Versammlung (vulgo „Demo“) des Herrn Riess vor dem BKA empfehle ich zuerst das 10 Punkte Programm auszuarbeiten, dann einen Termin festlegen und bei der Bundespolizeidirektion in Wien die geplante Versammlung anmelden (Rollstuhlzugang über den Lieferanteneingang und den Lastenaufzug möglich). So einfach ist das!

    Es muß wahrscheinlich wieder einmal eine Privatinitiative sein, weil die großen Oranganisationen werden sicher nichts tun, leider!
    @ Pro Demo: Einen Forderungskalalog dem Herrn Bundeskanzler zu übergeben wäre durchaus sinnvoll.

  • @Gertrude Sladek: Ob das BIZEPS Forum geeignet ist, konstruktive Vorschläge für wichtige Forderungen der Behindertenbewegung zu artikulieren wird sich noch weisen, wenn die Feiertage vorbei sind. Ich denke schon, dass es Sinn macht, einen Forderungskatalog der Behindertenbewegung unseren Herrn Bundeskanzler zu übergeben.
    Vielleicht ist es wirklich besser, per E-Mail sich auszutauschen… Die Demo muß auch angemeldet und organisiert werden – da muss ich Erwin Riess recht geben – wenn kein positives Feedbäck von den Betroffenen selbst kommt, wird es schwer, glaubwürdig in der Öffentlichkeit aufzutreten. Leichter wäre es, über eine große Behinderterenorganisation wie dem ÖZIV so eine Kundgebung zu organisieren…

  • @Anonym Sehr schön, dass Du jetzt das Management der Demo übernommen hast. Widrigenfalls wären wir an einem Sonntag vor dem BKA versammelt gewesen und das kann man ja dem armen Werner doch nicht zumuten, dass er sich an einem Sonntag für uns dort einfindet nur, weil wir a Bisserl chaotisch mit unserer ursprünglichen Terminfixierung vorgegangen sind. Aber, wie ich es ersehen kann, wird die Angelegenheit jetzt primär dank Anonym ohnehin schon sehr konstruktiv, denn auch der 10.3. wäre ein Sonntag. Es wird schon, meine Ergänzungsvorschläge erreichen Dich, lieber Anonym, via Mail*gg*!

  • ad anonym: Warm formulieren Sie nicht die Forderung bezgl. der Sachwalterschaft? – Wir sind diesbezüglich keine Experten… Und warum schreiben Sie wie ein Kleinkind im Forum? (ÖSI-Sachwalterschaft) lässt vermuten, dass Sie nicht aus Österreich sind und gar nicht an der Demo teilnehmen werden. Wenn es jedoch der Sache dienlich ist, werden wir Ihre Vorschläge prüfen…

  • ad pro demo:
    der Monitoringausschuss hat UNANIMOUSLY festgestellt, dass die ösi-sachwalterei nicht der UN-Konvention für die Rechte von Menschen mit Behinderung entsprechen tut. Konventionswidrig ist SITTENWIDRIG.

    http://www.bizeps.or.at/news.php?nr=13249&suchhigh=konvention

  • ad Frimmel: Generell haben Sie Recht, da das momentane System der Sachwalterschaft sehr problematisch ist, da die Sachwalter abhängig vom Vermögen des Betroffenen entlohnt werden. Dennoch sollte man nicht einen ganzen Berufsstand als „sittenwidrig“ und sinngemäß als „Raubritter“ hinstellen. Wenn die Problematik der Sachwalterschaft in das 10- Punkte Programm einfließen soll, müsste man eine exaktere Formulierung einer etwaigen Gesetzesänderung wählen.

  • ad ProDemo:
    11. Restitution des durch die sittenwidrige Sachwalterei geraubte Vermögen.

  • 10 Punkte-Vorschlag: Ergänzungen und Diskussionen erwünscht. Neuer Terminvorschlag vor dem BKA: Do. 7. März 2013 um 10 Uhr, da der 10. März ebenfalls ein Sonntag ist.
    1. Inklusion darf nicht zur leeren Worthülse verkommen. Dies verdeutlicht der Budgetentwurf des Sozialministeriums, in dem die Zielgruppe „Menschen mit Behinderungen“ kein Thema ist. Die Kürzungen im Behindertenbereich gehen munter weiter.
    2. Valorisierung des Pflegegeldes. Jedes Jahr verliert das Pflegegeld an Wert, da es der Inflation nicht angepasst wird.
    3. Evaluierung des Bundesbehindertengleichstellungsgesetzes – Glaubt noch immer jemand, dass ein Behindertengleichstellungsgesetz Wirkung zeigt, wenn es die Barrierenbeseitigung nicht verbindlich vorschreibt?
    4. Die Ausbildung in allen relevanten Berufsbildern betreffend Barrierefreiheit sicherzustellen. Vor allem sollte barrierefreies Planen und Bauen als Pflichtfach für werdende Architekten in den Lehrplan aufgenommen werden.
    5. Einheitliche Mindeststandards der Landesbauordnungen für ganz Österreich, wobei keine Verschlechterung hinsichtlich der Barrierefreiheit eintreten darf.
    6. Evaluierung des Kündigungsschutzes – Anfang 2011 wurde der erhöhte Kündigungsschutz für behinderte Menschen geändert. Nicht mehr nach 6 Monaten, sondern erst nach 4 Jahren tritt dieser in Kraft.
    Eine Evaluierung ist dringend erforderlich, da sich diese Maßnahme nicht bewährt hat.
    7. Keine weiteren Kürzungen in der Gesundheits- und Pflegeversorgung im Behindertenbereich wie beispielsweise Heilbehelfe, Hilfsmittel und Artikel im Pflegebereich der Gebietskörperschaften wie Krankenkassen, Sozialrechtsträger. Statt „im Kreis geschickt zu werden“, sollte es eine Anlaufstelle für die Betroffenen geben.
    8. Freibeträge für behinderte Menschen sind seit dem Jahr 1988 weder erhöht noch angepasst worden. Inflationsverlust liegt bei 60 Prozent.
    9. Mobilitätszuschuss für alle behinderten Menschen, die ein Auto besitzen (Unzumutbark Öffis)
    10. Rechtsanspruch auf PA

  • Die Idee einer Demo ist ja gut – jedoch sollten die 10 Punkte artikuliert werden, dann können sich die Betroffenen und Sympathisanten damit identifizieren und eine Teilnahme leichter zusagen. Damit keine „Luftschlösser“ gebaut werden – sollte ein realistischer Termin angedacht werden, denn der 10. Februar ist ein Sonntag – da ist der Herr Bundeskanzler sicherlich nicht anwesend … Es wäre sicherlich von Vorteil nach fertiger Planung (10 Punkte zu formulieren) und einen fixen Termin, Behindertenorganisationen miteinzubeziehen.

  • natürlich sollte eine derartige aktion v.a. pressmäßig gut geplant werden. aber zuerst müssen mehr leute mitmachen. die punkte werden wir unschwer finden – man kann sie ja über bizeps und/oder bmin veröffentlichen.

  • @Anonym Natürlich bedarf es einer guten Planung, aber ich erinnere mich da an eine Aktion, die sehr spontan zustande gekommen ist und die ihre Wirkung glücklicherweise trotzdem nicht verfehlt hat (30.5.2012)! Diesmal verfügen wir ja über mehr an Zeit, die wir sinnvollst zu nutzen haben, da gehe ich mit Ihnen konform. Wir verfügen zudem ja auch noch über eine zusätzliche Plattform, für die vermutlich Sie am Ehesten zuständig sind!

  • 10 Februar um 10 Uhr vor dem Bundeskanzleramt – Wie sehen die 10 Punkte der Forderung aus? Wird die im BIZEPS-Forum veröffentlicht? Oder wäre es nicht zielführend so eine Aktion gut zu planen?

  • bis jetzt haben sich drei leute gemeldet, die bei einer demo mitmachen würden. das ist bissl wenig für eine demo. 10. feber, 10 h vor dem bka. termin u ort stehen fest. mehr als 15 anmeldungen sollten wir haben, sonst blamieren wir uns.

  • @Manfred Srb: Vollinhaltliche Zustimmung und ich zitiere Dich noch einmal: Daher: Weg mit diesem zahnlosen Gesetz! Wir müssen einmal mehr ein Gesetz mit echten Sanktionen fordern.

  • @Erwin Riess: Begib Dich in die Startlöcher, ich mache auf alle Fälle mit!

  • Ich war bei Ganymed und habe mich geärgert, dass mein Rolli raufgeschleppt werden musste. Doch ich habe natürlich angenommen, dass sie mit den Baumaßnahmen noch nicht fertig sind.
    Unglaublich, dass wir seit Jahrzehnten mit den selben Dingen herumwursteln müssen!

  • Die Forderung von Erwin Riess einer Demo ist mehr als legitim – jedoch sollte diese gut organisiert sein! Wer könnte so eine Demo organisieren? Der ÖZIV sollte und könnte mit so einer Veranstaltung sein 50-jähriges Jubiläum würdig zelebrieren …

  • Das Aktionsbündnis „Österreich für Behindertenrechte“ hat immer schon gesagt, dass unser Bundes-Behindertengleichstellungsgesetz zahnlos ist. Jetzt hat es die ÖAR auch geschnallt, DAS freut mich sehr! Es gibt also Hoffnung dass in Zukunft bei der Forderung nach Diskriminierungsbeseitigung und entsprechenden Sanktionen bei Nichteinhaltung an einem Strang gezogen wird.

    Zu Erwin Riess: Wie wäre es, wenn du selbst den Anfang mit der Organisation einer Demo machen würdest?

  • der donauturm wird auch gerade umgebaut und er wird nicht rollstuhltauglich gemacht um das restaurant aufsuchen zu können laut e-mail verkehr geht das nicht weil der donauturm denkmalgeschützt ist also hirnrissiger gehts wohl nicht

  • manfred srb hat recht. es führt kein weg an einem anti-diskriminierungsgesetz vorbei; am besten man wirft das alte in den müll und macht ein neues gesetz. so schwer ist das nicht, es gibt ja genug internationale vorbilder. mein vorschlag: 10 punkte besonders arger diskriminierungen zusammenstellen und von zehn betroffenen am 10.zehnten februar bei einer kundgebung mit ansprachen am ballhausplatz dem bundeskanzler übergeben. alles mit guter pressevorbereitung. wichtig ist der öffentliche druck, die aktion den zehn muß ev. an jedem 10. des monats stattfinden. und wir organisieren hilfe aus anderen gesellschaftlichen gruppen (künstler, etc.) wer macht mit?

  • Dieser informative Beitrag zeigt einmmal mehr auf wie in Österreich frech der Artikel 7 B-VG (Benachteiligungsverbot), das Bundes-Behindertengleichstellungsgesetz, die Wiener Bauordnung sowie die UN-Behindertenrechtskonvention ignoriert werden.
    Die Volksanwaltschaft irrt wenn sie in ihrer Presseaussendung meint, die Herstellung der Barrierefreiheit wäre „vergessen“ worden vielmehr geschah dieses Vorgehen aus voller Absicht und in der Gewissheit, dass den Missetätern „eh nix passieren wird.“ Die Burghauptmannschaft lügt wenn sie behauptet, das Bundesdenkmalamt hätte keine Genehmigung erteilt denn es ist ja (wie erwähnt) dafür noch nicht einmal eingereicht worden. Nicht ohne Grund hat sie deswegen keine(n) Vertreter(in) zur ORF-Sendung entsandt.
    Sanktionen sollten wir uns erst wünschen, wenn es in den zuständigen Gesetzen auch wirklich welche gibt: die jetzt schon existierenden sind z.B. beim Bundes-Behindertengleichstellungsgesetz mit lächerlich niedrigen kaum mehr als eintausend Euro (auch das nur im Falle eines Gerichtsurteils) so gering dass sie jeder Diskriminierer aus seiner Portokasse begleichen kann.
    Daher: Weg mit diesem zahnlosen Gesetz! Wir müssen einmal mehr ein Gesetz mit echten Sanktionen fordern.