Was der Justizsprecher der Liste Pilz, Nationalratsabgeordneter Alfred Noll, im Interview bei Blickpunkte zum Maßnahmenvollzug erzählt, ist lesenswert.

Am 17. Juni 2018 veröffentlichte Blickpunkte, Die unabhängige Zeitschrift für Menschen und ihre Rechte im Straf- und Maßnahmenvollzug, ein Interview mit Nationalratsabgeordnetem Alfred Noll (Justizsprecher der Liste Pilz) zum Maßnahmenvollzug.
Für ihn sind die Missstände im Vollzug, die Qualität der psychiatrischen Gutachten und die Handhabung der Anhörungen für eine Entlassung aus der Maßnahme am gravierendsten, hält Nationalratsabgeordneter Noll fest und fordert Qualitätsstandards für psychiatrische Gutachten.
Blickpunkte fragt auch nach, was beim Maßnahmenvollzug unbedingt zu reformieren ist, wenn Österreich die UN-Behindertenrechtskonvention und die Europäische Menschenrechtskonvention erfüllen will. Für den Justizsprecher der Liste Pilz ist es eindeutig:
Vor allem im Vollzug muss sich einiges ändern, damit Rechtslage und Praxis in Österreich dem entsprechen, was international bereits Standard ist. Es darf nicht sein, dass regulärer Strafvollzug und Maßnahmenvollzug nur durch das Türschild voneinander zu unterscheiden sind. Menschen, die sich aufgrund ihrer psychischen Krankheit in der Maßnahme befinden, müssen die Therapie erhalten, die sie benötigen.
Das Forensische Zentrum Asten leistet in diesem Zusammenhang hervorragende Arbeit. Ein ausformulierter Entwurf, der zahlreiche Empfehlungen der Arbeitsgruppe Maßnahmenvollzug aufgreift und in vielen Punkten eine Verbesserung der geltenden Rechtslage ist, liegt seit Sommer 2017 vor.
Skeptisch reagiert Alfred Noll auf die Frage, ob die jetzige Bundesregierung den Maßnahmenvollzug sinnvoll reformieren werde: „Liest man das Regierungsprogramm, dann muss man sogar befürchten, dass die Regierung Verschärfungen planen könnte.“
Man wird sehen ob dies auch wirklich so eintritt. Justizminister Jozef Moser kündigte unlängst doch eine Reform des Maßnahmenvollzugs an.