Keine weiteren Verschlechterungen bei Steuerreform

Ungerechtigkeiten zurücknehmen

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Bei der Präsidums- und Vorstandssitzung der ÖAR am 8. April dieses Jahres in Wien forderten diese Gremien in einer einstimmig beschlossenen Resolution den Bundesminister für Finanzen auf, im Rahmen der neuzufassenden Bestimmungen des Steuerrechtes darauf zu achten, daß

  1. keine weiteren Verschlechterungen der steuerlichen Situation behinderter Menschen entstehen, sondern daß
  2. jene sozialen Ungerechtigkeiten, die durch die beiden „Sparpakete“ verursacht wurden und die die behinderten Menschen gravierend getroffen haben, zurückgenommen werden. So ist im Zuge einer Steuernovellierung der Freibetrag für behinderte Menschen, die Pflegegeld beziehen, mit 1. Juni 1996 ersatzlos gestrichen worden.

„Wie Familien, Alleinerzieher, etc. dürfen auch die behinderten Menschen Österreichs eine steuerlich nicht länger zu diskriminierende Gruppe darstellen“ begründete Heinz Schneider, Generalsekretär der ÖAR diese längst überfällige Forderung!

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