Was ist beim Ankauf eines KFZ's zu beachten?
Richtlinien für eine Darlehensgewährung: Ein Darlehen erhält man bei den Pensionsversicherungsanstalten unter folgenden Voraussetzungen:
a) Der PKW muß zur Erreichung des Arbeitsplatzes benötigt werden, d. h., die Benützung öffentlicher Verkehrsmittel ist nicht oder nur erschwert möglich.
b) Der Kaufpreis des PKW’s darf, abzüglich der behindertengerechten Ausstattung – dazu zählt auch ein Automatikgetriebe -, 327.909 Schilling (Pensionsversicherungsanstalt der Angestellten) und 315.000 Schilling (PV Arbeiter) nicht übersteigen. Im Bedarfsfall – wenn z. B. für den Transport eines E-Rollstuhles ein größerer PKW benötigt wird, kann in Ausnahmefällen die Kaufpreisgrenze von 315.000 Schilling überschritten werden.
c) PV Angestellte: Das monatliche Nettoeinkommen des Betreffenden darf 31.548 Schilling nicht übersteigen.
Bei der Darlehensrückzahlung sollte unbedingt die Frist von 5 Jahren eingehalten werden.