Im Nationalrat beschlossen am 26. März 1993.
Dank heftigster Proteste aller Beteiligten, konnte das Thema doch noch zufriedenstellend geregelt werden.
- Es gibt keine KW bzw. PS Beschränkung für eine Befreiung der KFZ-Steuer von Fahrzeugen für behinderte Menschen.
- Behinderte Menschen müssen die Steuer nicht im voraus bezahlen.
- Die Bestimmungen bleiben gleich. Nicht – wie geplant – nur gehbehinderte Menschen sind befreit, sondern – wie bisher – mobilitätsbehinderten Menschen.
Dies ist ein schöner Erfolg!
Danke an alle, die für die Änderungen gekämpft haben!
Im Nationalrat beschlossen am 26. März 1993.