Der Nationalfonds wurde anlässlich des 50. Jahrestages der Errichtung der Zweiten Republik eingerichtet.
Die diesjährige Gedenkveranstaltung gegen Gewalt und Rassismus wird am 4. Mai im historischen Sitzungssaal des Parlaments stattfinden und unter dem Motto „Wege der Versöhnung – 10 Jahre Nationalfonds“ stehen, kündigt Nationalratspräsident Andreas Khol an. Die Gedenkfeier ist Teil einer Veranstaltungsreihe zum Jubiläumsjahr 2005.
Der Nationalfonds wurde anlässlich des 50. Jahrestages der Errichtung der Zweiten Republik eingerichtet. Ziel war die moralische Anerkennung der Opfer des Nationalsozialismus mit einer finanziellen Geste zu verbinden. Am 1. Juni 1995 wurde im Nationalrat das Bundesgesetz über den Nationalfonds der Republik Österreich für Opfer des Nationalsozialismus beschlossen, das für alle Opfer des Nationalsozialismus eine Gestezahlung in der Höhe von ATS 70.000 / Euro 5.087,10 vorsieht. Damit soll die besondere Verantwortung der Republik Österreich für das erlittene Unrecht zum Ausdruck gebracht werden.
Leistungsberechtigt sind Personen, die vom nationalsozialistischen Regime aus politischen Gründen, aus Gründen der Abstammung, Religion, Nationalität, sexueller Orientierung, auf Grund einer körperlichen oder geistigen Behinderung oder auf Grund des Vorwurfes der so genannten Asozialität verfolgt wurden oder das Land verlassen haben, um einer solchen Verfolgung zu entgehen. Bislang haben rund 29.000 Personen eine Auszahlung erhalten.
Der Nationalfonds fördert gemäß seinem gesetzlichen Auftrag Projekte, die sowohl den Opfern des Nationalsozialismus zugute kommen als auch der wissenschaftlichen Erforschung des Nationalsozialismus und des Schicksals seiner Opfer dienen, an das national-sozialistische Unrecht erinnern oder das Andenken an die Opfer wahren. Bisher wurden rund 300 Projekte vom Nationalfonds unterstützt.