Neues Kindertagesheimgesetz im Wiener Landtag zur Beschlussfassung vorgelegt
Das derzeit gültige Kindertagesheimgesetz stammt aus dem Jahr 1967 und entspricht weder den heutigen Kenntnissen und Methoden der Pädagogik noch den Erfordernissen der modernen multikulturellen Gesellschaft. Daher wird in der kommenden Sitzung des Wiener Landtages am Freitag ein neues Wiener Kindertagesheimgesetz zur Beschlussfassung vorgelegt. Im Vordergrund dabei steht das Wohl der betreuten Kinder. Das neue Gesetz wird am 1. März 2003 in Kraft treten.
Integration erstmals gesetzlich Bestandteil der Kinderbetreuung
Ein spezielles Augenmerk legt das Gesetz auf die Beteiligung aller Kinder an der Gemeinschaftserziehung. Die Integration behinderter Kinder ebenso wie die gemeinsame Erziehung von Kindern unterschiedlicher kultureller und sozialer Herkunft wird daher als eine der wesentlichen Aufgaben der Kindertagesheime angesehen.
Das neue Gesetz schreibt für die Integrationsgruppen eine gewisse Mindestanzahl aber auch eine Obergrenze an behinderten Kindern fest, um deren optimale Betreuung zu gewährleisten.