Kinderfreunde: Alle Kinder haben ein Recht auf elementare Bildung – auch Kinder mit Behinderungen

Kinderrechte endlich in der Bundesverfassung verankern

Josef Ackerl
SPÖ

„Die österreichische Politik hat gehandelt: ab Herbst 2010 beginnt bundesweit für alle Kinder ab dem 5. Lebensjahr die „Bildungspflicht“ mit der Einführung des verpflichtenden und beitragsfreien Kindergartenjahres“, so Landesrat Josef Ackerl, Bundesvorsitzender der Kinderfreunde Österreich am Dienstag gegenüber dem Pressedienst der SPÖ.

Die Einführung des verpflichtenden Kindergartenjahres alleine werde die bildungspolitischen Erwartungen jedoch nicht erfüllen können, so Ackerl. Kinder aus benachteiligten Familien und Kinder mit besonderen Bedürfnissen werden wohl nach wie vor die notwendige Förderung nicht im ausreichenden Ausmaß erhalten – und Kinder mit besonders hohen Bildungs-Ansprüchen auch nicht.

„Wer A sagt, muss auch B sagen“, meint Ackerl und bekräftigt, dass „alle Kinder im Sinne der UN-Konvention über die Rechte des Kindes einen Anspruch auf Kinderbetreuung haben.“

„Kinder lernen am besten von Kindern und mit Kindern. Kinder brauchen für ihre soziale Entwicklung Erfahrungen mit anderen Kindern: spielen, toben, reden, zuhören, streiten, Konflikte lösen. In spielerischer Form werden sie im Kindergarten auf den späteren Schulalltag vorbereitet“ ergänzt Gernot Rammer, Geschäftsführer der Österreichischen Kinderfreunde.

„Die Verpflichtung des Kindergartenbesuches muss alle Kinder gleichermaßen umfassen. Gerade für behinderte Kinder ist das ’normale‘ Aufwachsen mit nichtbehinderten Kindern äußerst wichtig. Hier wird die Basis für die Integration in die Schul- und später in die Arbeitswelt gelegt. Davon profitieren die behinderten genauso wie die nichtbehinderten Kinder“ führt Ackerl weiter aus.

„Für Eltern von Kindern mit besonderen Bedürfnissen ist die Betreuung im Kindergarten eine äußerst wichtige Entlastung. Damit wird der natürliche Loslösungsprozess von zu Hause gefördert und vor allem auch den Müttern ein beruflicher Wiedereinstieg erleichtert“, ergänzt Rammer im Sinn des Auftrags der Kinderfreunde, nicht nur Kinder, sondern auch deren Mütter, Väter und Eltern zu unterstützen.

„Dass behinderte Kinder als ‚Sonderfälle‘ von einer Regelung für alle Kinder ausgenommen werden, ist ein Fall von Ungleichbehandlung, der nicht widerspruchslos hingenommen werden kann“, stellt Ackerl weiter fest und fordert von der Bundesregierung, eine Verankerung der Kinderrechte in die Bundesverfassung zu vereinbaren und so rasch wie möglich umzusetzen. Als gesetzlicher Rahmen für alle einfachen Gesetze hätten die Kinderrechte den Stellenwert eines Grundrechts, das vom Gesetzgeber gewährleistet werden muss und von Kindern und Jugendlichen einklagbar ist.

Elementare Bildung kann nur unter entsprechenden Rahmenbedingungen vermittelt werden

Für die Umsetzung einheitlicher Qualitätskriterien sind bundesweite Standards in Form eines Bundesrahmengesetzes notwendig. Der Kindergarten solle als Bildungseinrichtung anerkannt werden und analog zu anderen europäischen Staaten ins Bildungsressort eingegliedert werden. Dies dürfe aber nicht zu einer „Verschulung“ des Kindergartens führen.

Die derzeitige Gruppengröße von meist 25 Kindern, das unpassende Verhältnis zwischen Erwachsenen und Kindern und vor allem die Ausbildung der PädagogInnen drohen die bildungspolitische Erneuerung zu verhindern.

Zur Nachqualifizierung der PädagogInnen müsse vom Bund eine Weiterbildungsoffensive gestartet werden. An den Pädagogischen Hochschulen, die seit Herbst 2007 in der Nachfolge der Pädagogischen Institute für die Fort- und Weiterbildung von Kindergarten- und HortpädagogInnen zuständig sind, ist die Errichtung von elementarpädagogischen Abteilungen für Forschung, Aus- und Weiterbildung dringend notwendig. Angeboten werden sollte ein abgestuftes Weiterbildungsangebot für KindergartenpädagogInnen: Hochschullehrgänge mit akademischen Abschlüssen und einzelne Module für Teilbereiche des Bildungsplanes.

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