aktion leben fordert Streichung der Ausnahmeregelung für behinderte Kinder
Es ist eine Schande für Österreich, dass Kinder mit Behinderungen vom verpflichtenden Kindergartenjahr ausgeschlossen werden sollen.
Warum wird diesen Kindern die Möglichkeit auf eine frühe Förderung und einen sozialen Kontakt mit anderen Kindern genommen?, fragt Mag. Martina Kronthaler, Generalsekretärin der aktion leben österreich.
Schande für Österreich
aktion leben unterstützt die Forderungen nach einem Rechtsanspruch auf einen integrativen Kindergartenplatz für behinderte Kinder und erinnert an ihre Parlamentarische Bürgerinitiative Mit Kindern in die Zukunft. 62.550 Menschen haben sich für eine vielfältige Unterstützung für Eltern von Kindern mit Behinderung sowie eine bestmögliche Kinderbetreuung ausgesprochen. Dazu gehört auch der Rechtsanspruch auf einen Kindergarten- und Schulplatz.
Es ist eine Schande für Österreich, wenn wir Eltern mit behinderten Kindern und den Kindern selbst elementare Rechte wie Förderung, Bildung und Integration verweigern, betont Kronthaler.
Bestmögliche Vorbereitung auf die Schule
Die Vereinbarung gemäß Art. 15a Bundes-Verfassungsgesetz über das verpflichtende Kindergartenjahr für alle Fünfjährigen gilt nicht für Kinder mit Behinderungen, wenn für sie keine adäquate Kinderbetreuungseinrichtung in Wohnortnähe zur Verfügung steht.
Das ist eine klare Ausgrenzung. Wir appellieren deshalb an die Bundesregierung, Kindergärten so zu gestalten, dass sich behinderte und nicht behinderte Kinder bestmöglich auf die Schule vorbereiten können. Ebenso muss Personal entsprechend ausgebildet und zur Verfügung gestellt werden, sagt Kronthaler.